Kapitaleinnahmen und Studiengebühren im Ausland verrechnen?
Fragestellung
Hi,
zwei zusammenhängende Fragen:
1. Zur Definition von Kapitaleinnahmen "in Deutschland"
Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. In DE nur ein Bankkonto und Wohnsitz im Elternhaus beibehalten (verbringe dort allerdings höchsten eine Woche im Jahr). Einen geerbten Betrag von ca 20000 Euro der auf meinem deutschen Sparkassenkonto lag habe ich investiert. Dazu habe ich von UK aus ein Online Broker Kto eröffnet (bei BANX Brokers). Die überlassen die Versteuerung mir. Dort habe ich seit Eröffnung im April 2019 als Steuerzugehörigkeit UK und meine UK Sozialversicherungsnr. angegeben. Als Wohnsitz hatte ich Deutschland angeben, heute geändert auf UK. Meine Aktien sind jetzt ca 50000 Euro wert wovon ich ca 15000 zwischendurch hin-und hergehandelt, am Schluss aber wieder alles in Käufen angelegt habe. Heute habe ich beim Meldeamt angefragt wieweit zurück liegend ich meinen Wohnsitz auf UK ändern kann, da ich es 2017 vergessen hatte. Dies wäre möglich vom 31.5.2019. Ich weiß, dass 25% abzügl. ca 800 Euro Freibetrag abgegolten werden muss in Deutschland "wenn die Gewinne hier in DE erzielt wurden". Dazu meine Frage: Wo sind meine Gewinne erzielt worden? Mein Konto ist von UK aus aber mit deutschem Broker eröffnet wurden, der aber wohl alle Transaktionen über UK abwickelt. Meine Steueranschrift ist UK und einziger Wohnsitz jetzt (wenn ich mich abmelde) auch. Das angelegte Geld kam ursprünglich aus Deutschland. Die Aktien sind alle amerikanisch. Die Gewinne könnte ich mich nach UK auszahlen lassen, das Sparkassenkto in DE könnte ich schließen. Andere Details, die beurteilen wo die Einnahen generiert wurden wären für mich interessant zu wissen. Bzw wie ich es erreichen kann, dass dieses Geld nur in UK versteuert werden muss, wo ich, falls ich das richtig gesehen habe die Freigrenze höher und Kapitalsteuern niedriger liegen?
2. Zum Abzug von Auslands (UK) Studiengebühren von deutscher Einkommenssteuer.
Dazu kommt jetzt folgendes: Ich bin noch Student und verdiene sonst zur Zeit nichts über die Freigrenze von 12k Pfund in UK, habe aber ca 4500 Pfund Studiengebühren pro Jahr (als Studentloan haben diese sich angesammelt als Darlehen von student loans company England. Bin jetzt im 3. von 4 Jahren. Also ganz grob 13500 Pfund und die angefallenen Kreditzinsen sind bisherige "Kosten")
Angenommen, das Geld muss/kann doch in DE versteuert werden, ist es möglich den "Aktiengewinn" (wobei ich nicht weiß wie dieser überhaupt berechnet wurde/würde, da ich mehrmals ge-/ver-/gekauft habe), also mein Kapitaleinkommen mit meinen Studiengebühren hier in UK zu verrechnen.
Mein Freund hatte sein Auslandsstudium wohl anrechnen lassen können. Er arbeitet allerdings jetzt nach seinem Master in UK vollzeit in DE. Falls ich also in DE versteuern sollte (dafür könnte ich evtl. auch weiter einen Wohnsitz bei meiner Mutter in DE beibehalten) wäre es gut zu wissen ob Studiengebühren und evtl sogar Lebsenhaltungskosten während des Studiums hier irgendwie anzurechnen sind, sodass ich evtl mit meinen "Kapitalsteuern" stattdessen meine UK Studiengebühren tilgen könnte. Prinzipiell bin ich also auf der Suche nach der kostengünstigsten Steuerlösung für meine recht eigenartige Situation und freue mich auf ihren Rat!
Besten Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
die unbeschränkte Steuerpflicht setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Dazu muss die Person über eine Wohnung verfügen, die sie auch beibehält und benutzt. Deutschland muss also den Lebensmittelpunkt bilden. Die melderechtlichen Regelungen begründen steuerlich keinen Wohnsitz, auch nicht ein Bankkonto in Deutschland.
Sie leben nach Ihren Angaben in Großbritannien und gehen dort einem Studium nach.,
Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. Sie habe IhrenWohnsitz und Aufenthalt zu 100% im UK seit 2017.
und sind damit in der UK unbeschränkt steuerpflichtig.
Insofern kommt leider eine Besteuerung der Kapitaleinkünfte und die Absetzbarkeit von Studienkosten in Deutschland nicht in Betracht.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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Wuerde allerdings den Experten direkt ueber sein Profil anfragen und nicht ueber die Funktion "Frage an alle Experten stellen". Das hat mich fast doppelt so viel gekostet und die Antwort waere identisch gewesen... 50 Euro gegenueber 28 Euro bei Frage an Herrn Nettelmann direkt fuer mein Detail und Zeitfenster...
Hier meine neuverfasste Nachricht an Sie (das gleiche etwas deutlicher ausgedrückt):
Betreff
Wo/wie am besten Steuern zahlen: Kapitaleinnahmen und Auslandsstudienkosten
Auftragsbeschreibung
Hi,
Ich suche das der steuergünstigsten Lösung für mein Kapitaleinkommen und meine Studiengebühren/kosten in UK wo ich permanent lebe (auch schon vor Studienbeginn) und zeitweise ein kleines Einkommen aus Nebenjobs beziehe.
1. Definition von Kapitaleinnahmen "in Deutschland" (ich weiß nicht wo mir potenzielle Gewinne steuerlich angerechnet werden bzw wie ich mich bestmöglich steuerlich aufstellen soll.)
Ich habe meinen Wohnsitz und Aufenthalt etc 100% im UK seit 2017. In DE nur ein Bankkonto und Wohnsitz im Elternhaus beibehalten (verbringe dort allerdings höchsten eine Woche im Jahr). Einen geerbten Betrag von ca 20000 Euro der auf meinem deutschen Sparkassenkonto lag habe ich investiert. Dazu habe ich von UK aus ein Online Broker Kto eröffnet (bei BANX Brokers). Die überlassen die Versteuerung mir. Dort habe ich seit Eröffnung im April 2019 als Steuerzugehörigkeit UK und meine UK Sozialversicherungsnr. angegeben. Als Wohnsitz hatte ich Deutschland angeben, heute geändert auf UK. Meine Aktien sind jetzt ca 50000 Euro wert wovon ich ca 15000 zwischendurch hin-und hergehandelt, am Schluss aber wieder alles in Käufen angelegt habe. Heute habe ich beim Meldeamt angefragt wieweit zurück liegend ich meinen Wohnsitz auf UK ändern kann, da ich es 2017 vergessen hatte. Dies wäre möglich vom 31.5.2019. Ich weiß, dass 25% abzügl. ca 800 Euro Freibetrag abgegolten werden muss in Deutschland "wenn die Gewinne hier in DE erzielt wurden". Dazu meine Frage: Wo sind meine Gewinne erzielt worden? Mein Konto ist von UK aus aber mit deutschem Broker eröffnet wurden, der aber wohl alle Transaktionen über UK abwickelt. Meine Steueranschrift ist UK und einziger Wohnsitz jetzt (wenn ich mich abmelde) auch. Das angelegte Geld kam ursprünglich aus Deutschland. Die Aktien sind alle amerikanisch. Die Gewinne könnte ich mich nach UK auszahlen lassen, das Sparkassenkto in DE könnte ich schließen. Andere Details, die beurteilen wo die Einnahen generiert wurden wären für mich interessant zu wissen. Bzw wie ich es erreichen kann, dass dieses Geld nur in UK versteuert werden muss, wo ich, falls ich das richtig gesehen habe die Freigrenze höher und Kapitalsteuern niedriger liegen?
2. Kann ich denn ggf. (UK) Studiengebühren von deutscher Einkommenssteuer (Aktiengewinne) abziehen?
Folgendes: Ich bin noch Student und verdiene sonst zur Zeit nichts über die Freigrenze von ca 12k Pfund in UK, habe aber ca 4500 Pfund Studiengebühren pro Jahr (als Studentloan haben diese sich angesammelt als Darlehen von student loans company England. Bin jetzt im 3. von 4 Jahren. Also ganz grob 13500 Pfund und die dafür angefallenen Kreditzinsen sind bisherige "Kosten")
Angenommen, das Geld muss/kann doch in DE versteuert werden, ist es möglich den "Aktiengewinn" (wobei ich nicht weiß wie dieser überhaupt berechnet wurde/würde, da ich mehrmals ge-/ver-/gekauft habe), also mein Kapitaleinkommen mit meinen Studiengebühren hier in UK zu verrechnen.
Mein Freund hatte sein Auslandsstudium wohl anrechnen lassen können. Er arbeitet allerdings jetzt nach seinem Master in UK vollzeit in DE. Falls ich also in DE versteuern sollte (dafür könnte ich evtl. auch weiter einen Wohnsitz bei meiner Mutter in DE beibehalten) wäre es gut zu wissen ob Studiengebühren und evtl sogar Lebenshaltungskosten während des Studiums hier irgendwie anzurechnen sind, sodass ich evtl mit meinen "Kapitalsteuern" stattdessen meine UK Studiengebühren tilgen könnte. Prinzipiell bin ich also auf der Suche nach der kostengünstigsten Steuerlösung für meine recht eigenartige Situation und freue mich auf ihren Rat!
Details brauche ich keine, machen Sie es sich so einfach wie möglich. Wie ich am besten vorgehen soll wäre wichtig.
Herzlichen Dank!
Bearbeitung bis
3. Februar 2020 14:00 Uhr
Prof. Nettelmann
Ein Teil meiner Frage wäre allerdings noch inwiefern dann doch Kapitaleinnahmen als zb beschränkt steurpflichtig gelten. Wann sind diese Einnahmen in Deutschland "entstanden" bzw wie ist das geregelt?
Sind diese Einnahmen, die ich über Aktienverkäufe erzielt habe "deutsche Einkünfte", weil das Geld urprünglich aus DE kam oder sind es ausschließlich im UK versteuerbare Einkünfte, weil das Geld zwar über eine deutsche Sparkasse an den Broker überwiesen wurde, ich aber unbegrenzt in UK steuerpflichtig bin und der Broker tatsächlich in UK ansässig ist bzw ich Gewinne auf mein UK Kto überweisen werde und dem Broker UK als Steuerland mit meiner UK Sozialversicherungnr. angeben habe.
Wegen dieser potenziellen Doppelbesteuerung hätte ich Sie fast als Experten direkt kontaktiert gehabt, deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn sie diesen Sachverhalt noch entschlüsseln. Dass ich unbegrenzt im UK steuerpflichtig bin, heißt ja noch nicht, dass ich deswegen in DE keine Steuern zahlen muss oder? Aus Ihrer Antwort erschließe ich das aber nicht...
Anknüpfungspunkt für die Besteuerung von Kapitalerträge ist allein der Wohnsitz des Anrteilseigners/Anlegers im Zeitpunkt des Zuflusses von Einnahmen. Dabei ist auch nicht entscheidend, wo die Wertpapiere sind im Zeitpunkt des Zuflusses der Erträge sind befinden, zB. in einem ausländischen Depot, bezogen auf den Anleger.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
leider steht Ihre Bewertung meiner Beratung noch aus. Es wäre schön, wenn Sie sie noch nachholten
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann