Kapitalabfindung Besteuerung
Beantwortet von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Fragestellung
"Versicherung Altersvorsorge, steuerfreier Gehaltsabzug, VN Arbeitgeber, versicherte Person AN, Beginn 2004, Auszahlung der gesamten Summe Kapitalabfindung nach 12 Jahren. Bei Auszahlung teilte mir die Bank (neue Leben Versicherung) mit, dass ich die Kapitalabfindung in der Einkommensteuererklärung angeben muss, und dass die Summe voll steuerpflichtig ist. Wenn diese Angabe korrekt ist, warum wird die Summe (ich ging davon aus, dass die volle Summe mein Sparbetrag ist) erst steuerfrei vom Gehalt in die Rentenversicherung eingezahlt und dann bei Ende der Versicherung dann doch versteuert, worin besteht der Gewinn für den AN??? Kann man die Fünftelbesteuerung anwenden und was bringt die?
"
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrter Ratsuchender,
dadurch das Antworten von mir teilweise veröffentlicht werden, muss ich Sie leider anonym anreden.
Ich fasse Ihre Frage kurz zusammen, damit ich dann das Ergebnis erklären kann.
Sie haben eine Kapitallebensversicherung oder fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung vor dem 1. Januar 2005 nämlich in 2004 abgeschlossen, dann ist die Ablaufleistung also die Auszahlung unter diesen Voraussetzungen komplett steuerfrei:
• Der Betrag der Ablaufleistung wird vollständig auf einmal ausbezahlt.
• Die Versicherungsgesellschaft hat die Police bis zum 31. Dezember 2004 ausgestellt.
• Der erste Beitrag wurde spätestens bis zum 31. März 2005 eingezahlt.
• Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren.
• Sie müssen mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt haben. Das bedeutet, dass Sie eine Versicherung mit zwölf Jahren Laufzeit höchstens sieben Jahre beitragsfrei stellen können.
Wenn das alles zutrifft, muss die Summe steuerfrei ausgezahlt werden. Das steht auch so im Gesetz.
Auszahlung in Raten:
Wird Ihnen die Ablaufleistung als monatliche Rente, also als sogenannte Leibrente ausbezahlt, müssen Sie den Ertragsanteil versteuern. Er hängt vom Alter ab, mit dem Sie sich die Kapitallebensversicherung auszahlen lassen: Je früher Sie in den Ruhestand gehen, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Bei einem 65-Jährigen beläuft er sich auf ca. 18 Prozent. Gehen Sie mit 55 in Rente, beträgt er ca. 26 Prozent.
Nach 2004:
Haben Sie Ihre Kapitallebensversicherung, Ihre Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht oder Ihre fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen oder die Beiträge erst später eingezahlt, gilt für die steuerliche Behandlung das Alterseinkünftegesetz. Dann wäre die Kapitallebensversicherungen sofort als Ertrag voll steuerpflichtig. Wenn Sie noch arbeiten bei der Auszahlung können sie von der sog. Fünftelungsregelung Gebrauch machen. Die führt zu einer Minderung der Steuerlast.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass das Zurückhalten relevanter Informationen die rechtliche Beurteilung radikal verändern kann. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
RA StB Ira von Cölln, LL.M.
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Mit der neuen Bescheinigung können Sie Ihre Steuererklärung machen. Den Vertrag tragen Sie unter steuerfreie Lebensversicherungen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ira von Cölln
Es sei denn, es ist ausdrücklich in irgendeinem Schriftstück bezeichnet, dass zum Auszahlungstermin die Versicherung steuerfrei ist. Das müsste Sie vielleicht nochmal durchgucken.
Mit freundlichen Grüßen
Ira v. Cölln
Rechtsanwältin Steuerberaterin
Ohne Rechtsschutzversicherung würde es zuviel Geld kosten.
Mit freundlichen Grüßen
Ira v. Cölln