Kameraüberwachung durch unseren Nachbarn
Fragestellung
Wir bewohnen an einem geteilten Grundstück das hintere Haus, das über eine mit den Nachbarn gemeinsam genutzte Zufahrt zu erreichen ist. Gäste haben uns jetzt darüber informiert, dass der Nachbar in seinem Fenster -direkt an der Auffahrt- zwei Kameras installiert hat. Es wird alles aufgezeichnet, was sich zu unserem Haus bewegt und auch übers Internet übertragen, und das offenbar schon über eine längere Zeit
Wir haben die Gäste als Zeugen, aber meine Frau hat zusätzlich eine Fotoaufnahme von dem Fenster gemacht, damit später Zahl und Art der Kameras, und der genaue Standort nachvollzogen werden können (Es könnte auch ein Zimmer beim Nachbarn im Obergeschoß betroffen sein. Personen waren nicht im Zimmer.
Jetzt droht Ärger mit Einschaltung eines Anwaltes. Wir sollen demnächst einen Brief erhalten.
Wie verhalten wir uns?
Nichts zugeben, oder sagen : in der (Analog-)Kamera war kein Film, es ging uns nur darum, eine Reaktion zu provozieren (die wir ja auch erhalten haben). ?
Oder ist die Aktion als Selbsschutzmaßnahme oder zur Beweissicherung zulässig?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Ich sehe hier keinen Grund warum Sie die Fotoaufnahme nicht zugeben sollten.
Vielmehr hat sich der Nahbar rechtwidig verhalten, in dem er mit der Kamera einen Grundstücksteil nutzt, der nicht nur von ihm sondern auch von anderen Personen genutzt und sogar veröffentlich wird.
2. Jedenfalls hätte der Nachbar Sie informieren müssen und aufgrund der Nutzung durch Besucher auch ein Schild aufstellen müssen.
3. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen verstößt aus meiner Sicht gegen das Persönlichkeitsrecht, zumal unberechtigte Dritte ggfs. die Aufnahmen für die Durchführung von Straftaten nutzen können.
4. Wenn möglich sollten Sie daher etwaige Aufnahmen, die im Internet veröffentlich wurden sichern und den Nachbar unter Fristsetzung auffordern, die Kamera zu entfernen und die Aufnahmen im Internet zu löschen.
Notfalls können Sie den bestehenden Unterlassungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen und dem Nachbarn entgegenhalten, sollte dieser die Dienste eines Anwaltes zu Hilfe nehmen. (BGH Urteil vom 16.3.2010 – VI ZR 176/09)
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Eine schriftl. Kurzanfrage ist natürlich nicht so gut auszulegen, deshalb ist wohl noch eine Präzisierungs - Nachfrage notwendig.