Kaltwasserverbrauch
Fragestellung
Hallo,
ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit nur einer Kaltwasseruhr.
Kann mir jemand vorschreiben wieviel Kaltwasser ich verbrauchen darf das aus meinem Wasserhahn kommt?
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Antwort von Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
Vorbehaltlich mietvertraglicher Vereinbarungen kann ihnen keiner vorschreiben, wie viel Wasser Sie tatsächlich verbrauchen dürfen.
Selbst im Mietvertrag würde ich eine solche Klausel als unwirksam betrachten, denn wie sollte man den tatsächlichen Verbrauch auch messen, wenn eben nur ein Gemeinschaftszähler vorhanden ist.
Will der Vermieter die Kosten gemessen am Verbrauch umlegen, so muss er eben individuelle Zählvorichtungen installieren.
Ansonsten kann er eben nicht mangels Kontrolle den Verbrauch einschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Lembcke
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