Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Knut Christiansen,
ich habe am 16.11.20 angefangen verschiedene Produkte auf eBay zu verkaufen.
Am 18.11.20 habe ich das Finanzamt darüber informiert und wurde aufgefordert den Fragebogen für die steuerliche Erfassung auszufüllen und Gewerbe anzumelden.
So habe ich am 03.11.20 die gewerbliche Tätigkeit bei der Stadt Duisburg angemeldet.
Bei der Frage 134, habe ich angekreuzt, dass ich von der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG. gebrauch machen möchte. Bei der Frage 123 angegeben, dass ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu Grunde liegt, da ich ja am 16.11.20 begonnen hatte.
Meine Frage ist jetzt, gilt für mich trotzdem, dass ich in diesem Jahr hochgerechnet 22.000€
generieren darf, oder geht jetzt mein Wirtschaftsjahr vom 16.11.2020 - 16.11.2021 ?
Anders gefragt, beginnt für mich ab dem 01.01.2021 ein neues Wirtschaftsjahr in dem ich 50.000€ Umsatz generieren darf, da das 2. Jahr in der Kleinunternehmerregelung losgeht?
Für den Fall, dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe, habe ich den Fragebogen in PDF-Format für Sie angehangen.
Vielen Dank im Voraus!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass nicht zwingend ein abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegen muss, weil Sie am 16.11.2020 gegründet haben. Sie hätten auch ein so genanntes Rumpfwirtschaftsjahr vom 16.11.2020 bis zum 31.12.2020 bilden können. Dazu würde ich auch ehrlich gesagt raten, denn ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist steuerlich sehr kompliziert. Sie können hier das Finanzamt anschreiben und mitteilen, dass Ihr Wirtschaftsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr ist (also 01.01.-31.12.).
Für die Kleinunternehmerregelung bzw. in der Umsatzsteuer im Allgemeinen gilt ansonsten ohnehin immer das Kalenderjahr (also nicht das Wirtschaftsjahr). Das heißt, dass Sie für November und Dezember 2020 insgesamt 2/12 von 22.000 EUR Umsatz machen dürften (= 3.666,66 EUR). Für das Jahr 2021 gilt dann ein max. voraussichtlicher Umsatz von 50.000 EUR um die Kleinunternehmerregelung nicht zu gefährden.
Wenn Sie also im November und Dezember unter 3.666,66 EUR Umsatz bleiben und im Jahr 2021 voraussichtlich unter 50.000 EUR, bleiben Sie Kleinunternehmer (es sei denn, Sie verzichten freiwillig darauf).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Vielen Dank!
Antwort des Experten: Sehr gerne! :-)