Jahresabschluss UG
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Hallo,
ich habe im November 2019 eine UG gegründet und mache die Buchhaltung selber.
Grunddaten: Stammkapital 1000 Euro.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2019 = 10.169,04
Nun habe ich bereits zum 31.12.2019 folgende Buchungen vorgenommen:
Anzeigen 22 31.12.2019 02.01.2020 Rückstellung Gewerbesteuer 1.270,80
Anzeigen 21 31.12.2019 02.01.2020 Rückstellungen Solidaritätszuschlag 83,89
Anzeigen 20 31.12.2019 02.01.2020 Rückstellung Körperschaftssteuer 1.525,36
Somit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 7.288,99
Jetzt muss ich den gesetzlichen Anforderungen nachkommen und die vorgeschriebenen 25% vom Jahresüberschuss in die gestzlichen Rücklagen buchen. Ich benutze den SKR 04 - wie müssen die Buchungen erfolgen und über welches Konto? Noch zum 31.12. buchen oder erst zum 01.01.2020 ?
Ist es richtig, dass sich die gesetzliche Rücklage von 25% vom Jahresüberschuss errechnet? Also nach Steuer?
Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Mithilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die 25 % werden vom handelsrechtlichen Gewinnberechnet, somit sind vorher die Steuerrückstellungen abzuziehen. Die Buchungen erfolgen per 31.12. des alten Jahres.
Sie buchen im SKR04 (glatter Betrag, Sie können natürlich auch centgenau rechnen):
#7765 Einstellungen in die gesetzliche Rücklage 1.825 €
an #2930 Gesetzliche Rücklage 1.825 €
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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