IT-Dienstleitung aus China mit persönliche Beratung aus D
Fragestellung
Ich bin gerade dabei, eine Geschäftsidee umzusetzen, brauche Ihre Unterstützung.
Vielleicht kurz meiner persönliche Informationen:
- Ich habe deutsche Passport
- Ich bin angestellt als Software-Ingenieur seit paar Jahre, momentan immer noch
- Zusammen mit meiner Frau (50:50) Haus gekauft mit Kredit
Und die Geschäftsidee und meine Tätigkeit:
- Kunden suchen: Ich gehe zu den Kunden hin, frage ob sie bestimmt Software-Produkt brauchen. Der Kunde sitzt in Deutschland oder in der Schweiz.
- Kunden beraten: Wenn ja, ich beraten ihn, um zu klären, wie sieht das Produkt nachher aus, bis wann muss was fertig sein, und und und…
- Projekt begleiten: Wenn alles passt, ich gebe den Auftrag weiter an meinen chinesischen Partner, das Team dort programmiert die Software. Währenddessen, ich berichte die Zwischenzustand regelmäßig (wöchentlich) an den Kunden und gebe das Feedback an das chinesische Team. Solange bis das Projekt fertig ist, typischerweise 2-3 Monaten.
- Kunden Betreuung: Ich bin der Ansprechpartner wenn nach der Produktübergabe noch weitere Frage/Problem/Änderungsbedarf gibt, mindestens 1 Jahr.
Vertragsmäßig, meine erste Idee ist, dass man ein „Co., Ltd.“ in China gründet und direkt Vertrag mit den deutsche/schweize Kunde abschließt. Ich bin quasi „nur“ ein IT-Berater, angestellt als Nebenberuf von dieses „Co., Ltd.“. Das Geld läuft direkt in die „Co., Ltd.“ Kasse.
Ich hoffe ich habe alles soweit gut erklärt, : )
Die Frage:
1. Funktioniert so mit „Co., Ltd.“ aus China? Was braucht ein ausländisches Unternehmen, um Geschäfts mit deutschen/schweizen Kunden zu machen?
2. Ich bekomme zuerst mal gar kein Lohn, weder von der Kunden noch von „Co., Ltd.“. Muss ich trotzdem an meiner Arbeitsgeber/Finanzamt melden? Die Tätigkeit zwischen „Co., Ltd.“ und aktuelle Beruf ist 20% ähnlich und die Endprodukt ist komplett anderes.
3. Wenn ich als Freiberufler anmelden muss, wie hafte ich mit das Haus und die Kredit?
4. Wenn die oben genannt Idee nicht funktionieren sollt, was schlagen Sie mir vor, eine Rechtsform für meine Situation passend ist. Es muss juristisch korrekt und steuermäßig günstig sein.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Aus Ihrer Schilderung bestehen zwei Möglichkeiten der Gestalltung.
Die erste Möglichkeit ist derart, dass in China ein Co. Ltd gegründet wird. Diese beauftragt Sie exklusiv mit dem Vertrieb und der Kundenakquise. Die Bezahlung der Provision erfolgt dann von der chinesischen Firma, z.B. einer Ltd.
Für diese Gestalltung können Sie als Einzelunternehmen auftreten. Dies ist für Sie günstiger, da eine Buchführungs- und Bilanzpflicht nicht besteht. Es reicht hierbei eine Einnahme-Überschussrechnung. Da Sie im Vertrieb tätig werden, handelt es sich gleichwohl um eine gewerbliche und nicht freiberufliche Tätigkeit. Das Haftungsrisiko ist hierbei gering, da Sie weder finanziell noch hinsichtlich der Softwareentwicklung in die Haftung gerarten.
Nachteilig ist, dass das chinesiche Unternehmen mit dem Kunden direkt ein Vertrag schließt. Hierbei besteht die Gefahr, dass Sie von dem chinesischen Unternehmen bei Folgeausträgen umgangen werden. Weiter besteht die Gefahr, dass das chinesische Unternehmen Ihre Provison nicht zahlt und die gerichtliche Durchsetzung des Provisionsanspruches in China kaum möglich ist.
2. Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass Sie mit den Kunden in Deutschland und der Schweiz direkt einen Vertrag schließen und damit auch in die Haftung gehen. Sie beauftragen dann das chinesische Unternehmen mit der Produktion der Software. Aufgrund des Haftungsrisikos empfiehlt sich hier eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder UG. Diese ist aufgrund der Buchhaltungskosten und der Bilanzerstellung mit weiteren Kosten von mindestens EUR 1.000,- im Jahr verbunden.
Neben dem höheren Haftungsrisiko, falls die Software nicht den Vorstellung des Kunden entspricht oder auch fehlerhaft ist, haben Sie den Vorteil, dass das chinesische Unternehmen keine Kenntnis von dem Auftraggeber erhält und nur für Sie produziert. D.h. Umgehungsmöglicheiten des chinesischen Unternehmens um direkt auf Ihre Kunden zuzugreifen sind erheblich eingeschräkt.
3. Im Ergebnis empfiehlt sich die erste Möglichkeit, wenn ein großes Vertrauen zu dem chinesischem Kontakt besteht. Die zweite Möglichkeit empfiehlt sich, wenn das Verhältnis zu dem chinesischem Unternehmen rein auf geschäftlicher Basis besteht und keine Vertrauensbeziehung besteht.
Die steuerliche Belastung dürfte hierbei vergleichbar sein.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten und hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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