Investition in Einzelunternehmen von Dritten steuerpflichtig für d. Unternehmer?
Beantwortet von Steuerberater Patrick Peiker
Fragestellung
Ich bin Einzelunternehmer und könnte Geld aus den USA von meiner Tante erhalten.
Wenn ich dieses Geld auf meinem Konto erhalte, um es in mein Unternehmen zu investieren, ist das als Umsatz/Schenkung zu betrachten und steuerpflichtig oder als Privateinlage zu sehen und nicht Steuerpflichtig?
Mein Einzelunternehmen ist ein Reisegwerbe und von dem Geld soll ein Imbiss-Anhänger gekauft werden.
Vielen Dank
MfG
R. D.
13127 Berlin
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Gerne kann ich Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten.
Die steuerliche Behandlung der von Ihrer Tante erhaltenen Zahlung ist davon abhängig aus welchem Grund die Zahlung von Ihrer Tante an Sie gleistet wurde.
Wenn es sich um eine Schenkung an Sie handelt, ist hierfür möglicherweise Schenkungsteuer in Deutschland zu zahlen. Ob Schenkungsteuer anfällt hängt von der Höhe des an Sie geschenkten Geldbetrags ab.
Sollte Ihre Tante Ihnen den Geldbetrag zur zwischenzeitlichen Unterstützung gewährt haben, mit der Vereinbarung, dass Sie den Betrag wieder zürückzahlen, würde ein Darlehen von Ihrer Tante an Sie vorliegen. In diesem Fall wäre die Auszahlung an Sie steuerlich nicht relevant, sofern keine Zinszahlungen vereinbart werden.
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Fall eine Schenkung vorliegt. Die Schenkung erfolgt auf der privaten Ebene uns ist, wie oben erwähnt, möglicherweise Schenkungsteuerpflichtig.
Wenn Sie den erhaltenen Geldbetrag in Ihr Unternehmensvermögen einzahlen, liegt hier eine Privateinlage vor, sofern es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Einzelunternehmen handelt. Ein steuerpflichtiger Umsatz Ihres Unternehmens ist in sofern nicht vorliegend.
Es müsste bezüglich der Zahlung also geklärt werden, ob hiefür Schenkungsteuer anfällt.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen zu Ihrer Zufriedenheit weitergeholfen zu haben. Sollten noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne bei mir melden.
Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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