Interviews für ein Buch
Fragestellung
Hallo Frau Dr. Koch,
für ein Sachbuch, dass ich gerade schreibe, habe ich mehrere Experten interviewt. Ich habe diese Interviews aufgenommen und auf den Aufnahmen frage ich die Personen ausdrücklich, ob sie mit Aufnahmen einverstanden sind. Alle haben bejaht. Auf allen Aufnahmen weise ich die Leute darauf hin, dass ich noch nicht genau weiss, wie genau ich die Interviews im Buch verarbeite: als Interview oder lediglich Zitieren. Alle haben mich darum gebeten mein Werk ihnen, bevor es an den Verlag geht, zum Durchlesen zu schicken. Ds habe ich auch gemacht mit der Anmerkung: Über Ihr Feedback freue ich mich. Manche haben sich gar nicht zurück gemeldet, manche doch mit der Bitte, ob ich ihre Aussagen etwas "schöner" schreiben könnte. Ich habe die Experten nicht ausdrücklich um das Verwenden vom Interviewmaterial gebeten, lediglich darauf hingewiesen, dass ich es tue. Auch habe ich nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie natürlich kein Geld dafür bekommen.
Meine Fragen sind:
1. Muss ich darauf warten, dass der Experte sein Interview quasi freigibt für das Buch?
2. Muss ich ausdrücklich nochmal darauf hinweisen, dass es keine Entlohnung gibt?
3. Muss ich einen Vertrag aufsetzen?
4. Habe ich noch etwas nicht bedacht?
Beste Grüße!
H. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
dass Sie für die Interviews nichts zahlen, ist für die Beurteilung nicht von Belang.
Wichtig wäre vielmehr zu wissen, was GENAU Sie vereinbart haben und vor allem, was genau schriftlich im Kontakt formuliert wurde.
Wie haben Sie die Texte übersandt? Per E-Mail? Haben Sie da jeweils eine Zugangsbestätigung? Wissen Sie also mit Gewissheit, dass die Mails angekommen sind? Wenn sich Interviewpartner nicht zurück meldeten, haben Sie dann nachgefragt, ob der Text mit der Möglichkeit des Feedbacks überhaupt angekommen ist? Keinesfalls sollte Sie veröffentlichen, ohne zu wissen, ob die Texte ankamen und ohne eine Freigabeerklärung erhalten zu haben.
Von daher lautet die Antwort auf Ihre erste Frage: Ja, Sie sollten sich jeweils eine schriftliche Freigabeerklärung geben lassen. Dann laufen Sie später auch nicht Gefahr, rechtliche Probleme wegen des Inhalts zu bekommen, von wegen, das habe ich so und so nicht gesagt.
Verwenden Sie auch Fotos der Interviewpartner? Wenn ja, sollten hieran die Rechte geklärt sein.
Darauf, dass Sie für die Interviews nichts bezahlen hinzuweisen, ist im Grunde nun zu spät, da die Interviews bereits statt fanden. Hat jemand wegen einer Honorierung nachgefragt?
Sie fragen, ob Sie einen Vertrag aufsetzen sollten. Einen Vertrag über was meinen Sie dabei? Meinen Sie wegen der Veröffentlichung? Auch hier wäre es dann problematisch, da die Interviews schon vorbei sind. Vertragliche Vereinbarungen wären VORHER abzuschließen gewesen. Im Nachhinein werden Sie einen Vertrag nur noch schwer zu Stande bringen, da das Gegenüber keine Notwendigkeit dafür sieht.
Ich rate Ihnen hier sich die Texte auf jeden Fall freigeben zu lassen. Sie können dabei noch einmal darauf hinweisen, dass keine Bezahlung erfolgt, auch keine Teilhabe an den Einnahmen aus dem Buch. Wenn sich jemand nicht zurückmeldet, sollten Sie anrufen oder sonswie nachfragen. Aber bitte nicht das Schweigen als Zustimmung werten. Wenn jemand den Text nicht bekam, dieser im Spam-Filter landete oder sonstiges könnte dies sehr unangenehm werden.
Konnte ich Ihnen damit aufs Erste weiterhelfen?
Gerne können Sie Rückfragen stellen, wenn noch Unklarheit besteht. Bitte beachten Sie aber, dass ich erst am Mittwoch, nach dem Brückentag und dem Feiertag, wieder erreichbar sein werde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
P.S.: Eine Bitte noch zum Abschluss: Es wäre angenehm, wenn Bearbeitungen nicht am Wochenende erwartet würden. In der Regel schließen Kanzleien Freitag Nachmittag über das Wochenende, so dass Anfragen auch gar nicht gelesen werden können. Ich war nun tatsächlich nur zufällig am Wochenende am Kanzleirechner, da ich etwas nachsehen musste. Wenn Sie dem Anwalt statt dessen einige Werktage Zeit geben, um sich Ihres Anliegens anzunehmen, können beide Seiten enspannter an die Zusammenarbeit heran gehen :-)
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ich war noch in der Bearbeitung Ihrer Anfrage, habe diese auch schon fertig, da kam die Nachricht, dass die Antwort zu spät sei, da Ihre Frist abgelaufen sei.
Da Sie die Bearbeitung innerhalb eines Tages wünschten, noch dazu am Wochenende (da ist die Kanzlei eigentlich geschlossen) wurde es leider nun knapp.
Gerne lasse ich Ihnen die Bearbeitung noch zukommen, wenn Sie die Anfrage noch einmal starten möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
Ich habe die Deadline verschoben.
Vielen Dank und beste Grüße!