Instandhaltung einer Einbauküche
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Koch,
im Namen meiner Schwiegermutter, Frau Lydia List, habe ich folgende Frage:
1997 vermietete meine Schwiegermutter eine Wohnung mit Einbauküche und führte im Mietvertrag gesondert eine Betrag für Küchenabnutzung auf. Seit dem Jahr 2010 wurde der Betrag zur Küchenabnutzung nicht mehr gefordert, womit meine Schwiegermutter der Ansicht ist, dass seit diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtung zur Instandhaltung der Küche entfällt. Auf diesen Umstand machte jedoch meine Schwiegermutter die Mieter nicht aufmerksam . Ist der Vermieter in diesem Fall dennoch weiterhin verpflichtet für die Instandhaltung der Küche aufzukommen?
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
es wäre interessant zu wissen, wie dieses "nicht mehr Fordern" der Miete für die Küche genau formuliert wurde. Haben Sie da noch nähere Informationen?
Üblicherweise wird die Miete für eine EBK auch nicht separat erhoben, sondern die Kaltmiete wird entsprechend erhöht, wobei ca. 10-20 Euro/Monat (variiert natürlich nach Alter und Ausstattung der Küche) üblich sein dürften. War dies im Falle Ihrer Schwiegermutter anders?
Man kann auch annehmen, dass die Mitvermietung der Küche konkludent, also stillschweigend, durch das Ende der Forderung der Miete für diese Küche aus dem Vertrag heraus genommen wurde und nun nur noch eine kostenlose "Leihe" vorlag. Bei einer Leihe ist aber der Entleiher dazu verpflichtet, die Sache in Ordnung zu halten. Gerade bei Küchen, die schon etwas älter sind und keine hohe Miete rechtfertigen und die zudem auch Elektrogeräte beinhalten, ist die Regelung über eine Leihe heute der übliche Weg.
Bitte fragen Sie einmal Ihre Schwiegermutter, wie das damals mit der Küche genau und zwar von Anfang an: Was steht diesbezüglich im Mietvertrag? Wie lief es genau ab, als beschlossen wurde, keine Miete mehr für die Küche zu nehmen? Gibt es etwas Schriftliches darüber?
Ich vermute, dass es aktuell darum geht, dass etwas in der Küche kaputt ist. Falls dies so ist, was genau liegt derzeit an und wäre ein Weg denkbar, sich zu einigen?
Ich erwarte Ihre weiteren Informationen und komme dann auf Sie zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. iur. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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