Installation Klimaanlage / Eigentümergemeinschaft
Beantwortet von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Fragestellung
Hallo.
Imeine Mutter ist Eigentümerin einer Wohnung in einem Haus, in dem es ca. 30 Wohnungen gibt.
Die von ihr selbst bewohnte Einheit liegtim obersten Stockwerk. Die Wohnung hat einen Balkon, der von außen nicht einsehbar ist. In der Wohnung wird es im Sommer sehr warm (28-33 Grad Celsius). Meine Mutter ist 79 Jahre alt und verträgt die Hitze sehr schlecht. Die Installation einer Klimaanlage würde die Situation deutlich verbessern.
Die Installation benötigt eine Ausseneinheit, die man unsichtbar auf dem Balkon installieren könnte, und eine Bohrung der Außenwand, um die Verbindung mit der Inneneinheit herzustellen.
Meine Frage ist nun: muss in jedem Fall die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden? Die Erfahrung mit der WEG zeigt, dass Neuerungen jedweder Art abgelehnt werden. Bislang hat, soweit mir bekannt, niemand anderes eine Klimaanlage installiert. Kann man die Zustimmung ggfls durch Gerichtsbeschluss entbehrlich machen? Was sind die Möglichkeiten?
Beste Grüße
Ralf Heydtmann
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
nach einer obergerichtlichen Entscheidung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.11.2006, I-3 Wx 197/06) bedarf der Anschluss einer Klimaanlage mangels erheblichem Nachteil nicht der Zustimmung der anderen Eigentümer.
Der Einbau derKlimaanlage, der Kernbohrungen von maximal 50 mm im Außenmauerwerk, das Anbringen eines 6 × 9 cm großen weißen Kunststoffkanals auf der weiß verputzten Außenwand der zur Wohnung gehörenden Loggia sowie ein auf der Loggia aufgestelltes, von außen nicht sichtbares Gerät erfordert, bedarf demnachg auch als bauliche Veränderung – mangels erheblichen Nachteils – nicht der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. Es genügt, wenn der Nachbar zustimmt, der beeinträchtigt im Sinne des § 14 WEG ist.
Wir der Antrag abgelehnt, können Sie auch auf Feststellung klagen, dass Sie die Klimaanlage anbringen dürfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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