Inobhutnahme
Fragestellung
am besten ich fang mal ganz von vorne an.
Vor etwa zwei Monaten haben meine Freundin und ich einen Brief vom Jugendamt erhalten.
Wir sollten zu einem recht kurzfristig angesetzten Termin erscheinen um zu überprüfen ob das Wohl meiner 1 1/2 Jahre alten Tochter gefärdet ist.
Da wir uns nicht vorstellen konnten worum es gehen könnte und auch nichts vorgefallen ist haben wir auch gleich den ersten Termin wahr genommen.
Jemand der scheinbar recht viele Details aus unserem Privatleben weiß hat unter anderem behauptet das ich seit 10 Jahren Drogen nehme und auch damit
handel. Noch dazu konsumiere ich vor meiner kleinen Tochter Drogen (Cannabis,Cristal). Da dies totaler Blödsinn ist und ich so etwas niemals machen würde
habe ich das ganze natürlich abgestritten. Nun sollten wir auf einen Besuch vom Jugendamt warten in dem das Umfeld unserer Tochter überprüft wird.
7 Tage später kamen eine Dame und ein Herr vom Jugendamt und haben die Wohnung meiner Freundin und meiner Tochter unter die Lupe genommen. Soweit so gut,
es gab nichts zu beanstanden eher noch Lob das sie selten so ein schönes Kinderzimmer gesehen haben. Als nun plötzlich die Rede von einem Drogentest war
willigte ich ein und damit war der Besuch auch beendet. Da mir das zu weit ging und ein Kollege mir geraten hat ich solle doch mal mit einem Anwalt reden
haben wir das recht schnell gemacht und meiner Freundin wurde gesagt ich brauche diesen Bluttest nicht machen. Seit dem läuft die Sache mit dem Jugendamt
über die Anwältin der Mutter meiner Freundin.
Ein paar Tage später hatte ich einen Vorfall mit einem Kampfhund (Shar Pei) und dessen Besitzer zudem die Polizei dazu gerufen wurde. Meiner Meinung nach
völlig übertriebener Weise wenn nicht fast Grundlos haben uns die 2 Polizisten schließlich mit Pfefferspray angegriffen und verstärkung gerufen.
Nachdem diese vor Ort war und ich nicht einsehen wollte das man mich mit dem Krankenwagen ins Bezirkskrankenhaus zur wie sie es nannten Ruhigstellung bringt,
wurde ich überwältigt vor meinem Haus auf die Straße gedrückt und mir wurden Handschellen angelegt. Ich habe mich allerdings nicht aktiv gewehrt.
Nun war ich erstmal eine Nacht im BKH was ärgerlich war aber zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr. Es wurde an dem Abend auch ein Alkoholtest mit mir gemacht
und ich hatte 0,7 Promille weil ich vor diesem Vorfall 2 Bier getrunken, hab falls das irgendwie relevant ist.
Wieder eine Woche später ich ahne nichts böses da kommt meine Freundin von der besagten Anwältin die sie mit Ihrer Mutter angeblich aus Sorge darum das der
zweite Vorfall die Sache mit dem Jugendamt komplizierter machen könnte. Ganz aufgelöst sagt sie mir das sie sofort die Sachen von unserer kleinen packen muss
um sie zu ihrer Mutter zu bringen da das Jugendamt von diesem Vorfall erfahren wird und uns dann sofort unsere Tochter weggenommen wird. Weil ich als
gemeingefährlich gelte.
Meine Freunde raten mir mich selbst schlau zu machen oder zu einem Juristen zu gehen weil die Änwältin eine langjährige Bekannte der Mutter meiner Freundin ist
und ich echt nicht mehr weiß wem ich noch trauen kann. Bitte helfen Sie mir und geben Sie mir einen Rat was ich nun machen kann und ob das der Wahrheit entspricht?
Ich bin langsam echt verzweifelt und habe das Gefühl das ich meine Familie verliere!
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie sollten sich da nicht allzu große Sorgen machen.
Denn die Sache mit dem Kampfhund und dem geringen Alkoholkonsum hat erst einmal nicht direkt mit Ihrer Tochter zu tun und ist ein einmaliger Vorfall.
Das Jugendamt ist nur dann berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1.
das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder
2.
eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und
a)
die Personensorgeberechtigten nicht widersprechen oder
b)
eine familiengerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.
Dieses steht derart im Gesetz.
Ein dringende Gefahr besteht aber aller Voraussicht nach gar nicht.
Denn da müsste schon ein länger andauernde Alkoholsucht festgestellt werden oder Gewalttätigkeiten gegenüber dem Kind selbst, was hier aber überhaupt nicht vorliegt.
Ohne Weiteres wird dieser Vorfall auch nicht an das Jugendamt weitergeleitet.
Nach meiner ersten Recherche kann das Jugendamt auch keinen Drogentest durchsetzen - das stimmt.
Sofern Sie die einzige Sorgeberechtigte sind, haben andere da auch nichts mit zu bestimmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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