Inkassoforderung von 2000 Euro aus heiterem Himmel
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Guten Tag Herr Schröter,
ich habe im August festgestellt, dass ich noch ein Konto aus Studentenzeiten bei der Bank Austria in Wien habe. Daraufhin habe ich die Bank kontaktiert und es stellte sich heraus, dass ich im Soll war, als ich Österreich vor ca. 12 Jahren verlassen habe. Auf einem Konto, auf dem das eigentlich nicht möglich sein sollte. Seit 2009 ist nun ein Inkassobüro damit beauftragt das Konto zu "betreuen". Ich habe - bevor ich der Sache selbst nachgegangen bin - kein einziges Mal von diesem Büro oder der Bank Post bekommen.
Aus den 250 Euro sind nun ca. 2000 geworden. Ich halte die Forderungen allerdings für nicht angemessen bzw. stark fragwürdig.
Mein "Briefwechsel" den ich seit August mit dem Büro hatte hängt an. Er sieht auf den ersten Blick lang aus, kann aber meines Erachtens recht schnell überflogen werden. Ich habe die wichtigsten Sätze auch fett markiert.
Deswegen wäre ich sehr froh, wenn sie einen Blick auf den Anhang werfen und mir daraufhin beantworten könnten, wie ich weiter vorgehen sollte. Ist das Vorgehen des Büros legitim? Sind die Zinsen und die Forderungen des Inkassobüros angemessen? Ist die Sache nicht evt. gar verjährt? Ich würde das gerne so schnell wie möglich abschließen. Aber 2000 Euro sind mir zu viel. Was kann ich tun?
Mit besten Grüßen
D. M. L.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Die Vorgehensweise des Inkassobüros ist sicherlich nicht korrekt.
Zunächst hat das Inkassounternehmen eine Vollmacht des Auftraggebers vorzulegen.
Im weiteren ist die Forderung näher zu begründen. D.h. das Inkassounternehmen muss Kopien des Bankvertrages, der Kontoauszüge sowie ein etwaiges Kündigungsschreiben vorlegen.
Schließlich muss das Inkassouunternehmen nicht nur die Zusammensetzung der Inkassoforderung belegen, sondern auch begründen warum diese entstanden ist. Hierfür bedarf es des Nachweieses des Verzuges von Ihnen, welcher allenfalls mit dem Erstanschreiben des Inkassounternehmen begründet wurde. Das verzugsbegründende Schreiben kann aber keine Inkassogebühren auslösen.
2. Keinesfalls sollten Sie das beigefügte Formular ausfüllen, da dies nur dazu dient Informationen über Sie einzuholen.
3. Zur weiteren Vorgehensweise fordern Sie eine Vollmacht an. Im weiteren ist das Inkassounternehmen verpflichtegt die geltend gemachte Forderung zu begründen. Dies kann nur durch Vorlage des Kontokorreentvertrages, Kontoauszüge, Mahnschreiben etc. erfolgen.
Schließlich berufen Sie sich hinsichtlich der Kapital- und Zinsforderung auf die Verjährung nach § 1480 AGBG. Rein vorsorglich ist auch die Einrede der Verjährung in Bezug auf die Inkassoforderung zu erklären.
Schließlich fordern Sie von dem Inkassonternehmen die über SIe gesocherten Daten an.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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1. Zunächst sollten Sie die Vollmacht und die Dokumente anfordern, die die angebliche Forderung begründen. Sie müssen den Leidensdruck für einen Vergleich erhöhen. Wenn Sie gleich zu Beginn der Korrespondenz einen Vergelichsvorschlag unterbreiten, wird das Inkassobüro im Zweifel auf die gesamte Forderung bestehen.
2. Daher sollten Sie erst nachdem die entsprechenden Unterlagen einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, der z.B. einen Zinsverzicht der Gegenseite beinhaltet und einen Teil der Inkassogebühren umfasst.
Ich hoffe dies hilft Ihnen weiter.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr oder Frau Schnobl,
danke für die Rückmeldung. Ich kam leider erst jetzt dazu mich noch einmal mit dieser Sache zu beschäftigen.
Ich habe mir auch kurz professionellen Rat geholt und mir wurde mehrfach bestätigt, dass ihre Vorgehensweise so nicht korrekt ist.
Ich bitte sie daher, falls sie auf der Forderung bestehen mir:
1. eine Vollmacht des Auftraggebers vorzulegen
2. diese Forderung zu begründen. Dazu bitte ich sie den Kontokorrentvertrag, die letzten Kontoauszüge
und die Mahnschreiben vorzulegen. Ich habe keinen Zugriff darauf und all dies bisher nicht erhalten.
3. außerdem fordere ich hiermit alle über mich gesammelten Daten an.
Um die Sache abzukürzen möchte ich auch einen Vergleichsvorschlag machen.
Ich wäre bereit die Hauptforderung und evt. noch die einmalige Bearbeitungsgebühr zu begleichen. Da die anderen Gebühren nicht notwendig gewesen wären (und wahrscheinlich auch verjährt sind), bitte ich sie darauf zu verzichten.
Ich bitte um eine rasche Antwort und hoffe eine schnelle Lösung zu finden.
Mit besten Grüßen
D. L.
und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr L.,
zu Ihrem Punkt 1 auf Ihrem Email wollen wir auf das Email der Ombudsstelle vom 28.11.2018 an Sie verweisen, in dem Ihnen von der Bank mitgeteilt wurde, dass wir der Partner sind und die Beantwortung durch uns erfolgen wird.
Zu Ihrem Punkt 2 verweisen wir auf die bereits umfangreich geführte Vorkorrespondenz.
Zu Ihrem Punkt 3 geben wir bekannt, dass die von Ihnen gewünschte Datenauskunft per eingeschriebenen Brief an die uns zuletzt bekannte Adresse (1050 Wien, Spengergasse 27/1.101.2) verschickt wurde. Sollten Sie hier eine Zustellung per email wünschen, ist es notwendig, dass Sie uns eine Ausweißkopie zusenden, damit die Identität geprüft werden kann.
Die Inkassobetreibung kann nur mehr mit einem Rückzahlungsvorschlag gestoppt werden. Wir erwarten Ihre Vorschläge.
Hochachtungsvoll
Letztendlich weigern sie sich aus irgendeinem Grund mir die Dokumente zu schicken, die ich angefordert habe. Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, die Sache schnell zu lösen ohne die 2000 Euro zu zahlen? Ich habe das Gefühl, dass bei denen einige Dinge faul sind!?
Was kann man eigentlich machen, wenn die einen Vergleichsvorschlag einfach verweigern? Kann ich irgendwie Druck machen, dass erstmal keine weiteren laufenden Gebühren entstehen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr sehr freuen!
Mit besten Grüßen
D. M. L.
Offensichtlich hat die Gegenseite nicht mehr alle Unterlagen.
Die Bestätigung des Ombudsmannes für eine Vertretung reicht sicherlich nicht aus. Entweder ist eine Vollmacht im Original vorzulegen oder bei einer Forderungsabtretung der Abtretungsvertrag.
Wenn jemand Geld einfordert, muss er sowohl den grund und die Höhe nachweisen. Dies gilt für die Hauotforderung als auch für die Nebenforderungen. Dies gilt gleichermaßen vor Gericht.
Insoweit muss es Ihnen möglich sein die offene Forderung zu prüfen, insbesondere ob diese Verjährung ist. Die Inkassoforderung ist mangels Vollmacht, Vorlage eines Abtretungsvertrages ohnehin nicht begründet und nachgewiesen. Eine Zahlung sollten Sie erst vornehmen, wenn eine abschjließende Vereinbarung vorliegt. Denn eine Zahlung unterbricht den Kauf der Verjährung und kann zu einem Anereknntnis führen.
Wenn Sie möchten kann ich die Sache gerne übernehmen und mache Ihnen ein Pauschalangebot.
Viele Grüße
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
vielen Dank für die schnelle Antwort. Was könnten Sie mir denn anbieten?
Ich würde die Sache gerne so schnell und unkompliziert wie möglich lösen, aber nicht die unverhätlnismäßig hohen 2000 Euro zahlen. Ich wäre allerdings bereit einen Teilbetrag zu zahlen. Können Sie mir eine Einschätzung geben wie hoch die Chancen auf einen Erfolg sind?
Beste Grüße
Für eine abschließende Erledigung erachte ich EUR 200,- maximal EUR 250,- für angemessen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Mit besten Grüßen
D.L.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
Beste Grüße,
D. M. L.
anbei die Emailadresse:
schroeter@burges-schroeter.de
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt