Inkasso Vergleich
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
1987 habe ich gegen die damalige BAG-Bankaktiengesellschaft- geklagt und verloren.
Daraufhin wurde vom LG Dortmund ein vollstreckbarer Kostenfestsetzungsbeschluß in Höhe von 2943 Euro erlassen.
Im Jahr 1989 und 2001 wurde erfolglos versucht zu vollstrecken.
Im Dezember 2014 bekam ich dann Post von einem Inkassobüro. Sie fordern nun 3295 Euro.
Die Summe setzt sich zusammen aus 1504 Euro Hauptforderung, sowie 1568 Euro Zinsen seit 2003 + Kosten.
In den letzten Jahren habe ich mit allen meinen Gläubigern Vergleiche geschlossen. Diese neue Forderung war für mich nach den Jahren nicht mehr relevant.
Ich habe nun erstmal die Einrede der Verwirkung auf die Zinsen ins Gespräch gebracht. Die Schuld auch nicht anerkannt.
Das Inkassobüro ist allerdings hartnäckig.
Was kann ich wie machen?
Für Ihre Mühe im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Zunächst lassen Sie sich eine Vollmacht des Inkassounternehmens vorlegen. Wenn diese eine Geldforderung geltend machen ist eine Geldempfangsvollmacht vorzulegen.
2. Hinsichtlich der geltend gemachten Zinsen berufen Sie sich auf die eingetreten Verjährung für die Zinsen, die vor dem 01.01.2012 angefallen sind. Die Zinsforderung dürfte sich dann um 3/4 reduzieren.
3. Hinsichtlich des Restbetrages bieten Sie einen Vergleich an. Einmal in Form einer Einmalzahlung, die Sie dann auch leisten können. Die zweite Vergleichsalternative sollte einen Ratenzahlung sein, deren Summe etwas höher ist als die Einmalzahlung. Bei dem Vergleichsangebot lassen Sie etwas Luft zum nachverhandeln. Ggfs. wird das Inkassounternehmen einen Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse anfordern. Bitte beachten Sie, dass diese Angaben auch Grundlage für eine Vollstreckung sein kann, so dass Sie sich bei den Angaben im Detail zurückhalten sollten.
4. Sollte das Inkassobüro vollstrecken, wird dies aus der Gesamtsumme erfolgen. Gegen die verjährten Zinsen müßten Sie dann mit einer Vollstreckungsgegenklage vorgehen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie daher im Gespräche mit dem Inkassobüro bleiben und einen Vergleich anstreben.
5. Sollte keine Einigung zu erzielen sein, sollten Sie die Beauftragung eines Rechtsanwaltes erwägen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten und hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
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