Info zum Duschen innerhalb der im Mietvertrag genannten Ruhezeiten
Fragestellung
Meine Mutter, mein Vater und ich (22) wohnen in einer Wohnung zur Miete, die sich in einem 12 Parteienhaus befindet, in dem 10 von 12 Parteien Eigentumswohnungen besitzen (auch die Bewohnerin, um die es im folgenden geht). Meine Eltern arbeiten als Krankenpfelgepersonal in schichten, ich muss morgens früh raus weil ich 12km mit ÖPNV zur Ausbildung fahre.
In letzter Zeit ist es hin und wieder mal vorgekommen, dass mehrere Personen morgens hintereinander geduscht haben (ca. zwischen 5:00 und 6:00 Uhr). Eine Bewohnerin einer Eigentumswohnung 3 Stockwerke über uns hat sich darüber jetzt wiederholt beschwert, und sagt, dass sei verboten. Die Hausordnung schreibt als Ruhezeit den Zeitraum von 22:00-8:00 fest.
Der springende Punkt an der Angelegenheit ist, dass mit Ausnahme der Bewohnerin ÜBER Ihr, also im 4. Obergeschoss, niemand anderes davon gestört wird, also die Nachbarn über uns, und die 2 Stockwerke über uns stört es nicht, weil die ihre Schlafzimmer woanders eingerichtet haben, nämlich nicht neben dem Badezimmer, welche alle übereinander angeordnet sind.
Meines Wissens gibt es zu dem Thema zwei Urteile.
Das vom Kölner Landgericht vom 17.04.1997, was Baden und Duschen zu jeder Tages und Nachtzeit erlaubt. s.auch: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_1-S-30496_Mieter-duerfen-auch-nachts-duschen-oder-baden.news9586.htm
Allerdings auch vom Amtsgericht Rothenburg a. Necker, welches in dreren Fall die Hausordnung bestätigte welche ein Duschverbot von 22:00 - 6:00 Uhr enthielt. s.auch:https://www.merkur.de/leben/wohnen/darf-mein-nachbar-nachts-duschen-zr-10492958.html
Welche Rechtslage trifft auf uns als Mieter in Münster (westf), NRW, zu?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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