In welche Formulare zur Einkommesteuer trage ich die Gewerbesteuer ein
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbständig (Veranstaltungsproduktion) und fertige meine Steuer selber an. Dazu gebe ich den Einkommensteuermantelbogen, die EÜR, Anlage S und Umsatzsteueranmeldung ab.
ab 1.J.uar 2016 bin ich einer von 4 Teilhabern einer GbR. Die Umsatzsteueranmeldung für diese GbR ist bereits durch ein Steuerbüro eingereicht worden. Die gesonderte und einheitliche Feststellung 2016 hat für mich bescheinigt:
1.) steuerpflichtige lfd. Einkünfte aus Gesamt- und Ergänzungsbilanz: 1.846.37
2.) Anteil an Gewerbesteuer-Messbetrag der Ges.: 123,25
3.) Anteil an der für 2016 tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer: 505,25 Euro.
Diese 3 Zahlen muss ich in eine neue Anlage G eintragen, richtig? Und muss ich eine der Summen auch in andere Formulare hinzufügen (in die EÜR, Mantelbogen Einkommensteuer, Anlage S, USt-Anmeldung)?
Gern erhalte ich eine Antwort.
mit den besten Grüssen
J. D.
kennzeichenD
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihren Auftrag. Ihre Fragen kann ich Ihnen gerne wie folgt beantworten:
Zunächst zu Ihrer selbständigen Tätigkeit in der Veranstaltungsproduktion:
Sofern es sich hier nicht um eine freiberufliche Tätigkeit oder eine künstlerische Tätigkeit handelt, liegt keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor, sondern eine gewerbliche Tätigkeit. Ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit müssten dann nicht in Anlage S, sondern in Anlage G angegeben werden. Des Weiteren müsste für diese Tätigkeit eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.Sollte das Finanzamt in der Vergangenheit nichts gegen die Eintragung Ihrer Einkünfte in Anlage S gehabt haben, würde ich es dabei belassen. Eine genaue Beurteilung dieser Einkünfte kann mangels weiterer Angaben hier natürlich hier nicht vorgenommen werden, deshalb bitte ich dies nur als kurzen Hinweis zu verstehen.
Die auf Sie als Gesellschafter der GbR entfallenden Einkünfte wurden bereits per Feststellungsbescheid vom Finanzamt festgesetzt. Damit diese bei Ihrer Einkommensteuerfestetzung einfließen, müssen Sie diese Einkünfte in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung angeben. Tragen Sie hierzu den anteiligen Gewinn (Ziff.1) in Zeile 8 der Anlage G ein. Die auf Sie anteilg entfallende Gewerbesteuer kann auf Ihre Einkommensteuerschuld angerechnet werden. Hierzu müssen Sie den Wert gem. Ziff. 2 in Zeile 16 und den Wert gem. Ziff. 3 in Zeile 17 der Anlage G eintragen. Geben Sie in Zeile 16 noch an, dass sich der eingetragene Gewerbemessbetrag auf den Gewinn lt. Zeile 8 der Anlage G bezieht. Hierfür steht in Zeile 16 ein separetes Formularfeld zur Verfügung.
Die für Sie mit dem Feststellungsbescheid festgesetzten Werte aus der Beteiligung an der GbR müssen Sie an keiner weiteren Stelle in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Sollten noch Unklarheiten bestehen, können Sie mich gerne kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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vielen Dank für Ihre Erklärung, mit der Sie alle meine Fragen beantwortet haben.
Eine kleine Frage ergibt sich dennoch: Ist die Anlage G dasselbe wie die "Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A"?
Mit den besten Grüssen
J. D.
danke für Ihre Rückmeldung.
Bei der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A geht es um die Berechnung der Gewerbesteuer. Die Anlage G gehört zur Einkommensteuererklärung und ist somit für die Einkommensteuerebrechnung relevant.
Sie müssen für Ihren Gewinnanteil aus Ihrer GbR Beteiligung nur die Anlage G ausfüllen. Eine Gewerbesteuererklärung ist nur von der GbR selbst und nicht von den Gesellschaftern abzugeben. Ich denke, dass die Gewerbesteuererklärung für die GbR bereits von dem zuständigen Steuerbüro eingereicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
Gern komme ich wieder auf Sie zu, wenn ich Fragen habe.
Mit den besten Grüssen
J. D.