Immobilienkauf in 2020 zur Vermietung - Fertigsstellung geplant für September 21
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2020 fertigzustellen.
Ich habe in 2020 eine Wohnung von einem Bauträger gekauft mit der Intension diese an meine Eltern zu vermieten.
Die Fertigstellung ist für September 2021 geplant.
Meine Frage an Sie lautet - habe ich die Kosten (siehe Datei) richtig aufgeschlüsselt und kann ich diese so in der Anlage V der Steuererklärung eintragen?
Mit freundlichen Grüßen,
M.L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne wie folgt beantworten.
Notarkosten:
Soweit die Kosten auf den Erwerb der Immobilie entfallen, gehören diese zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens bzw. der Immobilie. Der Anteil, der auf die Immobilie entfällt, kann erst ab Fertigstellung mit 2% Abschreibung p.a. geltend gemacht werden (ab 09/2021). Der Anteil, der anteilig auf den Grund und Boden entfällt, kann gar nicht geltend gemacht werden, da Grund und Boden nicht abgeschrieben wird.
Soweit die Notarkosten auf die Bestellung der Grundschuld entfallen, gehören die Kosten zu den Finanzierungskosten. Diese wären also entsprechend einzutragen (ebenso Kosten beim Grundbuchamt, soweit es die Grundschuldeintragung betrifft).
Rechtsanwalt:
Diese Kosten tragen Sie bitte unter den Verwaltungskosten ein (Zeile 48)
Fahrtkosten: diese tragen Sie bitte ebenfalls in Zeile 48 ein.
Grundbuchgebühren:
siehe auch Notarkosten: soweit diese Kosten Eintragungskosten betreffen (Eigentumseintragung), können Sie diese nur über die Gebäudeabschreibung geltend machen. Die Kosten für die Grundschuld ist wie gesagt Finanzierungsaufwand (Zeile 38).
Sonder-AfA:
Die Sonder-AfA können Sie geltend machen ab dem Jahr der Fertigstellung, also erst im Jahr 2021.
Lineare AfA:
Hier sameln Sie sämtliche Kosten, die auf die Gebäudesubstanz entfallen und schreiben ab Fertigstellung (9/2021) 2% p.a. ab. Für das Jahr 2021 dürfen Sie die lineare AfA nur für 4/12 ansetzen.
Zinsen tragen Sie bitte in Zeile 37 ein.
Extrakosten
Diese gehören zu den Anschaffungskosten/Herstellungskosten und können nur über die Gebäude-AfA geltend gemacht werden.
Kosten für Einbauschränke könnten Sie separat über 10 Jahre ab Fertigstellung geltend machen (10% p.a., zeitanteilig ab 09/2021 für 4 Monate).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Vermietung / Verpachtung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen