Immobilien Steuer Grundbuchänderung Kosten
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2010 habe ich mit meiner Partnerin ein Reihenhaus in NRW gebaut. Preis Werkvertrag: 240 000€. Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung, etc habe ich bezahlt. Beide stehen zu 50% im Grundbuch. Beide haben den Kreditvertrag bei der Bank abgeschlossen. Wir haben uns uns VOR dem Einzug getrennt, seit dem habe ich alle Kosten für Tilgung etc, alleine bezahlt. Jetzt möchten wir den Grundbucheintrag ändern und 100% auf mich überschreiben. Meine Ex Partnerin möchte gar kein Geld mehr von mir - ich habe ja auch alles alleine bezahlt. Aber das Finanzamt wird abkassieren. Meine Frage ist jetzt: Was kommen für Kosten auf mich zu? Kreditvertrag noch 210 000 offen. Welches ist die Kostengünstigste Variante? Wir waren nicht verheiratet. Auf welchen Betrag muss ich die Grunderwerbssteuer zahlen? Muss ich den Wertzuwachs versteuern? Wie viel Geld muss ich für die Trennung sparen? Herzliche Grüße G L.
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Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie folgende erste Einschätzung Ihres Falles:
Sie beabsichtigen einen hälftigen Anteil an einer Immobilie zu erwerben bzw. zu übernehmen, wobei Ihnen ein Hälfteanteil bereits gehört.
Soweit das Objekt privat genutzt wurde, wovon ich ausgehe, hat es ertragsteuerlich eventuell Konsequenzen für denjenigen, der nicht darin wohnt. Ein "Wertzuwachs" ist für den Veräußerer eventuell steuerpflichtig, also nicht für Sie als Erwerber.
Für die Bemessung der Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis für den weiteren Anteil relevant. Soweit Sie also nichts aufwenden, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Einen Bescheid erhalten Sie automatisch. Ggf. können Sie dann im Rechtsbehelfsverfahren reagieren.
Mit der Bank müssen Sie sich hinsichtlich der Finanzierung einigen. Diese muss der Übernahme der Finanzierung durch Sie zustimmen und die Bedingungen hierfür definieren. Eventuell fällt eine Entschädigung an, falls das Darlehen abgelöst werden soll.
Notarkosten und Grundbuchänderungskosten fallen ebenfalls an.
Eine Prognose dieser Kosten kann ich in diesem Rahmen leider nicht abgeben.
Ich hoffe geholfen zu haben. Fragen Sie nach, falls etwas unklar ist.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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