Ich soll beim Auditor lügen
Fragestellung
Ich arbeite als Leiharbeiter in einer Firma, die in den folgenden Tagen von einem Auditor besucht wird. Der Auditor wird Fragen zu dem Kollegen stellen, mit dem ich in demselben Büro arbeite. Mein Vorgesetzter hat gesagt, dass ich das Büro verlassen soll bevor der Auditor hinkommt und wieder reinkommen wenn das Audit endet (ich vermute die wollen vermeiden, dass ich vom Auditor gefragt werde). Der hat auch gesagt, ich soll sagen, dass ich da als Festengestellter arbeite, und nicht als Leiharbeiter (falls ich gefragt werde). Alles sehr merkwürdig. Was will meine Firma verstecken? Ich weiss, dass es illegal ist in solchen Fallen zu lügen. Andererseits ich brauche meine Arbeitsstelle. Was würden Sie mir raten? Danke im Voraus
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der Folgendes anzumerken ist:
Ich nehme an, dass es sich um ein Audit im Rahmen einer ISO 9001-Zertifizierung (Qualitätsmanagement) handelt. Im Rahmen dieses Audits werden u.a. auch die Arbeitsabläufe und das Zusammenwirken der Mitarbeiter in dem betreffenden Unternehmen untersucht. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden dann Vorschläge zur Verbesserung der Organisation, der Arbeitsabläufe und der Mitarbeiterbindung gemacht.
Falls das Unternehmen in einem nicht unerheblichen Umfang Leiharbeiter beschäftigt, was oft auch mit einer größeren Fluktuation verbunden ist, kann das für die Prüfung bzw das Ergebnis des Audits kontraproduktiv sein. Ich vermute daher, dass das Unternehmen von vornherein den Eindruck vermeiden möchte, dass auf Stellen, die auch von fest angestellten Mitarbeitern besetzt werden könnten, Leiharbeiter tätig sind. Vor diesem Hintergrund sind Sie vermutlich gebeten worden, den Raum zu verlassen, sobald der Auditor in Ihr Büro kommt.
2.
Allerdings bringt der Arbeitgeber Sie damit in eine etwas missliche Lage, da Sie im Falle einer Nachfrage gegenüber dem Auditor etwas Falsches sagen sollen, nämlich dass Sie dort fest angestellt sind. Falls der Auditor dann - bevor Sie den Raum verlassen haben - noch weitere Fragen stellen sollte, kämen Sie unter Umständen weiter in die Bredouille.
Zwar können aus der Falschaussage gegenüber dem Auditor grundsätzlich keine arbeitsrechtlichen Schritte hergeleitet werden. Allerdings erwartet der Arbeitgeber hier von Ihnen, dass Sie etwas sagen, was nicht den Tatsachen entspricht. Sie können ihm daher ruhig mitteilen, dass Sie sich hiermit etwas schwer tun. Sie können ja auch darauf hinweisen, dass Sie befürchten, dass der Autditor dann - bevor Sie das Büro verlassen haben - noch weitere Fragen an Sie stellen könnte und Sie dann nicht wüssten, was Sie im Einzelnen darauf antworten sollen bzw dürfen. Ich würde sodann Ihren Arbeitgeber bitten, möglichst eine dahingehende Lösung zu finden, dass Sie an dem besagten Tag erst gar nicht mit dem Auditor in Berührung kommen. So müssten Sie nicht Falsches sagen und auch nicht befürchten, noch tiefer in ein Gespräch verwickelt zu werden.
Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Arbeitgeber hier etwas Gravierendes verbergen möchte. Es wird ihm nur darum gehen, bei dem Audit einen möglichst guten Auftritt zu haben und den Eindruck zu vermeiden, dass auf Stellen, die u.U. auch mit fest angestellten Mitarbeitern besetzt werden könnten, Leiharbeiter tätig sind.
Falls Sie noch weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage. Könnten Sie mir rein vorsorglich noch mitteilen, um was für ein Audit es sich konkret handelt?
Ich danke Ihnen vielmals.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
Beste Grüße
Uta Ordemann
Melden Sie sich gern, wenn noch Fragen bestehen.
Freundliche Grüße
Uta Ordemann