How should I report my freelance earnings from 2021?
Beantwortet von Kanzlei Stefan Lorenz, Rechtsanwalt und Steuerberater in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hi there, grateful for your services and I hope it's ok to use english here and we can translate between DE-En via google if need be :)
I feel that my situation is quite trivial in terms of the amount I am hoping to discuss, however the situation is a bit complex given the few different ways I supported myself in 2021:
Basically I was unemployed and supported via Arbeitslosengeld from Jan-March 2021. I was offered a Mini-job with a company in Berlin from May-June, in which I earned 450€ and 380€ respectively. From July-December I supported myself in savings however, I did earn 176.90€ in August and 1,000€ in November 2021 as tech support/programming (freelancer).
I am working in Germany under the Blaue Karte and am granted the provision to work as a freelancer in addition to a full-time position, as outlined on my Aufenthaltstitel. I used my Steuernummer on invoices for those 2 freelancing roles listed above.
In September 2021, I was notified by TK that due to my status I was under the obligation to pay the mandatory statutory fees for low-earners, and I needed to give back-pay to them to cover the months from that I was not covered by the Arbeitsamt nor the Mini-job (619.64€ for July-Sept.). I paid the same monthly minimum fee (209.88€ in Oct, Nov, Dec).
I am now in the process of filing taxes for 2021 via Wundertax, and my questions are the following:
- Do I need to report income earned through a Mini-job [line 3 of Lohnsteuerbescheinigung]?
- Is there a payroll tax or solidarity charge I need to be including from that Mini-job [line 4/5 of Lohnsteuerbescheinigung]?
- Should the amount earned from freelancing (1176.90€) be the only amount reported [on line 3]? If so, I ask the 2nd point above here again in regards to this amount?
- Have I made a mistake in regards to the Krankenkasse mandatory fees (totalling 1249.28€)? As in, should I have done/reported something differently if I was earning as a freelancer?
- And does this amount paid to the Krankenkasse go on line [25] Statutory health insurance Employee contributions?
To conclude, I earned an overall total of 2006.90€ for the year of 2021, with 830€ of that from the Mini-job and the remainder from freelancing, and paid 1249.28€ into my insurance. How do I report this correctly?
Thank you so kindly for your time and patience here! Look forward to hearing from you at your convenience :)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Kanzlei Stefan Lorenz, Rechtsanwalt und Steuerberater
Guten Tag,
ich verstehe, dass Ihre Situation etwas kompliziert ist, aber ich werde versuchen, Ihnen zu helfen, so gut ich kann.
Ich kann Ihnen ohne die kompletten Unterlagen einige Informationen zur Verfügung stellen, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung für 2021 helfen könnten.
Zunächst müssen Sie wissen, dass Sie als Freiberufler in Deutschland sowohl Umsatzsteuer als auch Einkommensteuer zahlen müssen. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer auf Produkte und Dienstleistungen, die Sie an Ihre Kunden weitergeben. Die Einkommensteuer ist eine Steuer auf Ihr gesamtes Einkommen aus allen Quellen, einschließlich Ihrer freiberuflichen Tätigkeit und Ihres Mini-Jobs.
Die Umsatzsteuer müssen Sie monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt melden und abführen, je nachdem, wie viel Umsatz Sie erzielen. Die Einkommensteuer müssen Sie vierteljährlich als Vorauszahlung leisten und am Ende des Jahres eine jährliche Steuererklärung einreichen.
Um Ihre Fragen zu beantworten:
Sie müssen das Einkommen aus Ihrem Mini-Job in Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung angeben, wenn dies nicht pauschal versteuert wurde. Dies gilt als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit und unterliegt der Einkommensteuer. Sie müssen jedoch keine Umsatzsteuer auf dieses Einkommen zahlen, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt.
Sie müssen alle Angaben der Lohnsteuerbescheinigung angeben bei der Steuererklärung angeben. Die Steuern werden jedoch bereits von Ihrem Arbeitgeber einbehalten und abgeführt, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.
Sie sollten den Betrag, den Sie aus Ihrer freiberuflichen Tätigkeit verdient haben (1176,90 €) entsprechend angeben. Dies gilt als Einkommen aus selbstständiger Arbeit und unterliegt sowohl der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie die Umsatzsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten haben, separat ausweisen und an das Finanzamt abführen, wenn Sie keine Kleinunternehmer sind. Sie müssen auch eine Gewinn- und Verlustrechnung (EÜR) erstellen, in der Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben als Freiberufler auflisten. Als Freiberufler ist man verpflichtet, sich gesetzlich krankenversichern zu lassen und die Beiträge selbst zu zahlen. Die Höhe der Beiträge hängt von Ihrem Einkommen ab, und Sie müssen sie monatlich an Ihre Krankenkasse zahlen. Sie haben dies grundsätzlich richtig gemacht, indem Sie die Mindestbeiträge für Geringverdiener gezahlt haben, als Sie kein oder nur wenig Einkommen hatten. Ich rate das Formular bei der Krankenkasse einzureichen.
Sie sollten den Betrag, den Sie an die Krankenkasse gezahlt haben bei der Steuererklärung angeben. Dies gilt als Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und ist als Sonderausgabe bis zum Höchstbetrag von der Einkommensteuer absetzbar.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen helfen, Ihre Steuererklärung für 2021 korrekt auszufüllen. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine professionelle Beratung benötigen, empfehle ich Ihnen, sich an einen Steuerberater zu wenden oder eine Online-Steuer-Software zu verwenden.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund.
Dr. Lorenz
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