Hotel-Mietvertrag in eine neue GmbH zu überführen
Beantwortet von Unternehmensberater Marco Di Prato in unter 1 Stunde
Fragestellung
Hallo,
ich habe ein GmbH zum Betrieb eines Hotels. Nun möchte ich ein 2. Hotel anmieten uns betreiben. Die Anmietung ist natürlich deutlich einfacher, wenn sie über die bestehende GmbH läuft, da der Eigentümer durch das bestehende, gut laufende Haus eine zusätzliche Sicherheit hat. Ich hingegen würde das neue Hotel lieber über eine separate, neue GmbH laufen lassen, da ich so mein Risiko splitte, falls ein Hotel schlecht laufen sollte.
Zu meiner Frage:
Ist es möglich das 2. Hotel mit in die bestehende GmbH aufzunehmen und nach Mietvertragsabschluss das 1. Hotel in eine neue GmbH zu überführen?
Ist dazu was spezielles zu beachten, vor allem hinsichtlich des Mietvertrages für das 2. Hotel?
Danke und Grüße
Markus
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Unternehmensberater Marco Di Prato
Hallo lieber Markus,
vielen Dank für Ihre Frage. Vorweg möchte ich klar stellen, dass ich diese Frage als Unternehmenberater beantworte und das es hier weder um eine Steuer- noch Rechtsberatung handelt.
Zu Ihrer Frage:
Generell können Sie natürlich erst einen Mietvertrag mit ihrer GmbH abschließen und dann anschließend die bestehende Hotel in eine andere GmbH übertragen. Dies setzt vorraus das der Vermieter des alten Hotels dem zustimmt. Sollten Sie der Eigentümer sei und es sich dabei um eine Betreibergesellschaft handeln, dann müssten Sie das Hotel als Betrieb veräusern. Eine Veräuserung als Betrieb im Ganzen kann steuerliche Folgden haben. Ebenfalls müssten Sie prüfen ob und wie weit Sie einen Betriebsübergang verhindern können.
In einigen Projekten, die ich in der Hotellerie bereits begleitet habe, kann ich Ihnen aus meiner Erfarhung folgenden Hinweis geben:
Üblicherweise organisieren sich Hotel immer in verschiedenen Gesellschaften. So gibt es oft eine Betreiber GmbH und Betriebsgesellschaften, die als GmbH & Co. KG gegründet werden. In solchen Strukturen wäre die Hotel 1 GmbH & Co. KG dann Mieterin des Hotels 1 und die Hotel 2 GmbH & Co. KG wäre dann Mieterin des Hotels 2.
Je nach Personalaufwand, Bettenauslastung kann ein solches Konzept noch verveinert werden um Personalservice Gesellschaften bzw. Beschaffungsgesellschaten.
Zusätzlich gibt es steuerliche Gestalltungsmöglichkeiten, wie z. B. die persönlich haftende Gesellschafterin in einer Stadt mit einen niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz anzusiedeln.
FAZIT
Die Übertragung des Hotels kann als Veräuserung eine Betriebsteils an eine neue GmbH erfolgen, dazu müsste der Vermieter des Hotels zustimmen. Um einen Betriebsübergang zu vermeiden wären einige zusätliche Schritte notwendig.
Sie haben eine Frage im Bereich Rechtsfragen für Existenzgründer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen