Höhe der möglichen Mietminderung
Fragestellung
Guten Tag Herr RA Schulte,
aufgrund eines Schimmels (Gutachten im Anhang) und einer eingeschränkten Badezimmernutzung möchte ich im Zuge der Mängelanzeige (siehe Anhang) eine Mietminderung verkünden.
Zusammenfassung des Gutachtens zum Schimmel schließt wie folgt ab: "Die Wandkonstruktion ist als klassische Wärmebrücke für die Entstehung zu benennen." und ein falsches Lüftungsverhalten ausgeschlossen.
Nun bin ich mir bei der Höhe dessen unsicher. Können Sie anhand der Unterlagen einschätzen, welche Höhe möglich ist.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Für das teilweise fehlende Warmwasser würde ich bis zu ca. 15 % auf die gesamte Miete der Wohnung ansetzen.
Zusätzlich rechtfertigt der Schimmelbefall im Arbeitszimmer aus meiner Sicht bis zu ca. 20% Mietminderung bezogen auf das Arbeitszimmer (nicht die gesamte Wohnung, da die übrige Wohnung ja nicht vom Schimmelbefallen ist.). Da ich weder die Größe des Arbeitszimmer, der Wohnung noch die genaue Miete etc. kenne, müssten Sie das entsprechend ausrechnen. Mit anderen Worten wieviel sind 20% auf das Arbeitszimmer in %-iger Relation auf die gesamte Wohnung.
Die fehlenden Rauchmelder beeinträchtigen die Wohnungsnutzung im täglichen Gebrauch allenfalls unwesentlich. Daher scheidet hier meiner Ansicht nach eine Mietminderung aus.
Ohne die genauen Zahlen der Wohnungsgröße etc. zu kennen, dürfte hier wohl eine Minderung geschätzt bis zu ca 20% möglich sein.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
die Wohnung ist laut Mietvertrag 82qm groß und beinhaltet ein Teil des Balkons. Meine Messung des Büros ergab ca. 9,75qm. Ergibt ca 8,1% der Wohnungsfläche und bei einer 20%tigen Anrechnung 1.68% von der Gesamtmiete zur Minderung.
Aufgrund der geringe werde ich nur 15% für beide Mängel zur Minderung veranschlagen.
VG
MfG
Schulte