Hilfe beim Verständnis der FOBOSO Bayern
Fragestellung
Meine Frage lautet grundsätzlich, ob das Fachreferat für ein Vorrücken in die BOS 13, ohne Teilnahme an der Fachabiturprüfung, eine Rolle spielt. Laut § 22 Abs. 2 Nr. 2 müssen für ein bloßes Vorrücken die Jahrespunktzahlen in den Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens 4 Punkte betragen, hier wird auf § 21 Abs. 3 Satz 1 verwiesen. Die Jahrespunktzahlen werden in § 21 Abs. 3 Satz 1 definiert, worin auf § 21 Abs. 1 Satz 4 Bezug genommen wird. § 21 Abs. 1 Satz 1-4 erläutern die Bildung der Halbjahresergebnisse in den Unterrichtsfächern, jedoch ist das Fachreferat ein Halbjahresergebnis nach § 21 Abs. 1 Satz 8.
Nun weiß ich mir nicht zu helfen, kann man sich das Fachreferat getrost Schenken, wenn man nur in die BOS 13 vorrücken will, oder nicht?
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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