Hilfe bei Auszug
Fragestellung
Hallo Frau True-Bohle,
mein Mann ist aus einer Altbauwohnung in Hamburg ausgezogen. Die Hausverwaltung macht ihm jetzt das Leben schwer. Er hat die Wohnung renoviert übernommen und soll jetzt wieder renovieren. Er soll jetzt auch die Decken streichen und auch die Türzargen ausbessern. Die Türen sind aber Altbau und haben Stoßstellen, diese sollen auch ausgebessert werden, das war aber schon beim Einzug und kann auf keinen Fall gemacht werden. Wir werden jetzt die Wände streichen und die Wohnung putzen und alle Löcher verputzen und Alles abmontieren. Sind sie so freundlich und würden dann Protokoll mit dem Mietvertrag vergleichen und uns mitteilen was wir wirklich machen müssen?
Ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
sicherlich kann ich den Vergleich vornehmen.
Allerdings ist es vielleicht sinnvoller, wenn ich den Mietvertrag prüfe, BEVOR Sie Arbeiten ausführen. Denn möglicherweise sind die Klauseln unwirksam und dann muss gar nichts renoviert werden.
Nicht beseitigt werden müssen Schäden, die schon beim Einzug vorhanden gewesen sind. Insoweit liegt aber die Beweislast bei Ihrem Mann.
Bitte laden Sie den Mietvertrag vorab hoch, damit ich diesen prüfen kann, aber bitte mit etwas anderen Zeitfristen. Ich ergänze dann die Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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nach Einstellen meiner Antwort ist nun erstmalig die Anlage ersichtlich. Ich ergänze meine Antwort entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
super. Vielen Dank.
Viele Grüße
Rebecca Zenner
nachdem ich nun die Unterlagen einsehen konnte, habe ich leider nicht allzu gute Nachrichten für Sie:
Die geforderten Arbeiten sind auszuführen, mit Ausnahme der Arbeiten 3 und 6a.
Bei der Ziffer 3 handelt es sich nicht um Schönheitsreparaturen, sondern Ersatzansprüche.
Insoweit ändert sich auch die Beweissituation und der Vermieter, der Ersatz will, ist dann dafür beweispflichtig, dass die Schäden von Ihrem Mann verursacht worden sind.
Allerdings soll es nach dem Mietvertrag ein Einzugsprotokoll geben, welches dann einem sehr hohen Beweiswert zukommen wird, wenn die Schaden (Stoßschäden) dort nicht aufgeführt worden sind.
Dann müsste Ihr Mann den Gegenbeweis führen. Sollten also Zeugen zur Verfügung stehen (Einzugshelfer? Verwandte, Freunde?), wird man die bestehenden Schäden nicht ersetzen müssen.
Nicht ersetzt werden muss der vergilbte Toilettendeckel, da dieses zur normalen Abnutzung gehört.
Allerdings sollte man überlegen, ob ein einfacher Austausch nicht wirtschaftlich sinnvoller ist, als in diesem Punkt mit dem Vermieter über Monate zu streiten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle