HGB Frage
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Hallo,
ich habe eine Modeagentur. Wir arbeiten für diverse Unternehmen als Handelsvertretung. Mit einem Unternehmen wird die Zusammenarbeit nun beendet. Wir haben am 31.5. die Kündigung erhalten, mit einer Frist von 3 Monaten.
Das Unternehmen geht von einer Zusammenarbeit ab 1.7.2014 aus.
Wir hingegen gehen vom 12.5.2014.
Am 5.5.2014 gab es ein Meeting mit der Firma. Am Tag danach hat man sich bedankt für das nette Gespräch und würde sich über eine Zusammenarbeit freuen. Im Anhang der Mail folgte die Bestandskundenliste und ein HGB Vertragsentwurf.
Am 12.5.2014 haben wir dann per MAIL schriftlich der Firma zugesagt, das wir für sie arbeiten werden.
Im Laufe der Jahre wurde nie ein Vertrag unterzeichnet, was nicht unüblich ist im Handel, und damit gilt HGB Recht.
MEINE FRAGE:
Ab wann ist der "Vertrag" zustande gekommen, bzw. die Zusammenarbeit?
Wenn dies am 12.5.2014 der Fall wäre, dann würden wir 6 Monate Kündigungsfrist haben, da wir im 6.Vertragsjahr wären. Andernfalls nur 3 Monate, da wir noch vor dem 6.Vertragsjahr wären.
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Christoph Dillgen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Ihren Angaben ist der Vertrag am 05.05.2014, spätestens am 12.05.2014 zustande gekommen. Die Bestätigungsemail stellt eine Annahme des Vertragangebotes (Übersenden der Bestandskundenliste) dar, wenn nicht schon in dem Gespräch vom 05.05.2014 ein Vertragsschluss zu sehen ist, Paragraph 145 BGB.
Für ein Vertragsschluss am 01.07.2014 besteht mangels entsprechender Regelung oder einem anderen Nachweis kein Raum. Insoweit ist ein Vertragsschluss zum 01.07.2014 aus den Angaben nicht erkennbar.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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