Herabsetzung Stammkapital GmbH von 25.000 EUR auf 12.500 EUR
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Fragestellung
Liebe Steuerberater,
ist es möglich die Stammkapital Einlage von 25.000 auf 12.500 EUR herabzusetzen?
Mir ist bewusst dass die GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR benötigt und mit diesen 25.000 EUR haftet, allerdings ist es bei der Gründung einer neuen GmbH möglich nur 12.500 EUR einzuzahlen (während die Haftungssumme weiterhin 25.000 beträgt).
Deshalb meine Frage: ist es umgekehrt auch möglich 12.500 EUR der GmbH Stammkapital Einlage zu entnehmen, wobei die GmbH weiterhin mit 25.000 EUR haftet?
Die Summe würde ich auszahlen auf mein Privatkonto um damit eine private Anschaffung zu bezahlen.
Dies wäre für mich eine Alternative zu einer Gewinnausschüttung die ansonsten nötig wäre.
Vorteil hierbei wäre offensichtlich, dass bei der Auszahlung der Stammkapital Einlage keine Abgeltungssteuer gezahlt werden muss.
Hintergrund zur GmbH:
- Die Gesellschaft wurde 2012 in Hessen als UG gegründet mit einem Stammkapital von 1.000 EUR
- Im Mai 2014 wurde das Stammkapital auf 25.000 EUR erhöht und die Gesellschaft zur GmbH umfirmiert
- Im März 2016 habe ich 100% der Gesellschaftsanteile übernommen und meinen vorherigen Geschäftspartner ausbezahlt.
Viele Grüße
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 GmbHG 25.000 €. Gesetzestext: § 5 Abs. (1) GmbHG: "Das Stammkapital der Gesellschaft muß mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen."
Insofern ist eine Kapitalherabsetzung vom Gesetz her nicht möglich. Sollte indessen die GmbH über genug Eigenkapital verfügen und es die Liquiditätsplanung zu lassen, wäre es im Grunde genommen möglich, einen Darlehensvertrag voraussetzend, sich das Geld darlehensweise auszuzahlen.
Nach aktueller Rechtslage ist es auch nicht möglich eine bestehende GmbH durch Kapitalherabsetzung in eine Unternehmergesellschaft (UG) zu wandeln.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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