Heizöl Rechnung 6 Monate nach Mietende
Beantwortet
Fragestellung
Zu Sache:
Ich hatte eine Wohnung gemietet und ca 2 Jahre darin gewohnt.
Ich hatte sehr oft Probleme mit der Heizungsanlage. Laut Mietvertrag war ich für das Nachfüllen von Öl verantwortlich und muss auch die Kosten tragen.
Das war soweit Okay. Ich hatte aber immer wieder Probleme mit der Heizungsanlage und oft musste jemand kommen und irgendwas reparieren. Ich hatte auch oft den Fall dass innerhalb kürzester Zeit 400-800 Liter Öl verbrannt wurden..
Jedenfalls war es so geregelt, dass bei Einzug 2000 Liter Öl drin waren und bei Auszug aus wieder 2000 im Öltank sein sollten.
Ich haben eine Wohnung in einer anderen Stadt gefunden die mir aufgrund meines Arbeitsplatzes sinnvoller erschien.
Ich war mit einer Kündigung die ich vorbereitet hatte bei meinem Vermieter weil ich mit ihm aufgrund des bislang guten Verhältnisses persönlich sprechen wollte und ihm dann meine Kündigung geben wollte.
Beim Treffen ( seine Frau war immer mit dabei ) habe ich ihm die Sachlage erzählt und auch gefragt, ob ich vorzeitig aus dem Mietvertrag darf. Sie waren freundlich und haben es mir erlaubt. Ich habe gesagt dass ich dennoch die offizielle Kündigung dabei habe, diese wollten sie aber nicht weil : ein Mann ein Wort.
Nun gut.
Im November sind wir ausgezogen und am 20. November haben wir die Abnahme gehabt.
Vermieter mit seiner Frau waren vorOrt und haben sich alles angeschaut und den Zustand der Wohnung als super bezeichnet und waren froh dass ich so gut mit der Wohnung umgegangen bin.
Da es mir dennoch suspekt war das keine offizielle Kündigung irgendwo zur Kenntnis genommen wurde hatte ich ein schreiben vorbereitet welche folgendes besagt:
„Hiermit wird das oben beschriebene Mietverhältnis welches am XXX begann mit sofortiger Wirkung beendet. Der Auszug des Mieters erfolgt zum 20.11.17
Die Wohnung sowie alle vorhandenen Schlüssel wurden an den Vermieter übergeben. Zählerstand für die Abmeldung bei der Stadtwerke: Strom XXX Wasser XXX
ES BESTEHEN KEINERLEI FORDERUNG VON UNS ZWISCHEN MIETER UND VERMIETER. DAS MIETVERHÄLTNIS UND DER VERTRAG VOM XXX ENDEN HIERMIT MIT SOFORTIGER WIRKUNG
Unterschrift beider Parteien.“
Dann war auch erstmal Ruhe.
4 Wochen Später habe ich eine Zahlungserinnerung bezüglich einer offenen Miete gehabt. Diese habe ich ignoriert.
Bei der zweiten und dritten Erinnerung habe ich gedacht dass die angestellten meines Vermieters wohl nicht wussten dass das Mietverhältnis frühzeitig beendet wurde.
Nun habe ich Post von einem Anwalt bekommen.
Ich solle bitte die eine offene Miete überweisen.
Mir gehts hierbei aber nicht um diese die offene Miete sondern um folgendes:
In der Auflistung der Beträge steht diese eine offene Miete sowie Betrag X mit der Bezeichnung: Aufwendung für Heizölverbrauch.
Nach dem geschrieben wurde bis zu welchem Datum das geld eingegangen sein muss steht im neuen Absatz:
„“Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Firma XXX im Auftrag unseres Mandaten die Heizung überprüft hat nach Ihrem Auszug.
Es wurde festgestellt, dass die Heizung nicht mehr funktionierte, weil kein Heizöl mehr vorhanden war.
Nach ergebnislosem Fristablauf muss der Vorgang einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden, wodurch weitere erhebliche Kosten zu Ihren
Lasten begründet werden.“
So.
In den Rechnungen und Mahnung vom Vermieter seit Dezember ging es bislang Nur im die Miete. Es wurde in keinem Schreiben auch nur irgendwas von Heizöl erwähnt.
Wie kann es nun sein, dass im MAI ein Anwalt dann plötzlich dies anmahnt?
Ich kann mich daran erinnern dass wir den Heizölwert nicht aufgeschrieben hatten weil ich ja sowieso einiges an Heizöl im laufe der Zeit nachfüllen musste und trotz der vielen Probleme mit der Heizung und dem hohen Verbrauch nichts gegenüber dem Vermieter geltend gemacht hatte und unser Verhältnis ja sehr gut war.
Naja, ich habe bei der Firma angerufen der vom Anwalt genannt wurde welche die Heizung kontrolliert und den Ölmangel festgestellt hat. Dieser sagt mir, er sei ca 2 Wochen nach meinem Auszug da gewesen. Er wurde herbestellt weil die Heizung eine Störung anzeigt und vor Ihm war wohl eine Firma da die den Fehler nicht beheben konnte somit hat er dann festgestellt das die Heizungsanlage einen Fehler anzeigt weil kein Öl drin war.
Ist es jetzt so, dass ich definitiv bezahlen muss?
Theoretisch könnte es ja auch sein, dass die Vermieter oder sonst wer Alle Heizungen auf 5 gestellt haben und das Öl deshalb leer ist.
Man weis ja nicht. Ist es denn überhaupt rechtens das ich von einem Anwalt die Zahlungsaufforderung fast 6 Monate später bekomme für etwas was vorher nicht angesprochen wurde?
Ist es denn nicht ausreichend das der Vermieter mir unterschrieben hat das keinerlei offene Forderungen bestehen?
Vielleicht haben sie ja nützliche Informationen für mich.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
in der Tat bietet der Sachverhalt nicht Anlass, die Forderung einfach zu bezahlen.
Senden Sie dem Kollegen bitte ein Fax oder Einwurfeinschreiben. Verweise Sie auf folgendes:
1) Der Verbrauch des Heizöles wird bestritten. Zumal nach Auszug Fehlfunktionen oder Drittverbräuche anderer Nutzer der ohnehin defekten Heizung, deren Verbrauch stets weit über normalen Werten lag, stattgefunden haben kann.
Insofern sei auch an AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 19.7.2007, 10 C 24/07, GE 2007, 1389 erinnert: ihr Mandant trägt in dieser Hinsicht die Beweislast.
2) Zudem sind alle weiteren durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag alle weiteren Ansprüche aus dem Mietverhältnis und somit natürlich auch hinsichtlich der Nebenkosten ausgeschlossen worden sind.
3) Weitere rechtliche Schritte ihrerseits wirken insofern angesichts der Aussichtlosigkeit einer Klage sinnlos.
Sollten Sie Nachfragen haben, stellen Sie diese gerne. Über eine Bewertung mit 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Sie haben eine Frage im Bereich Vertragsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wir wären gerne bereit diesen Betrag an Ihren Mandanten zu überweisen.
Bitte geben Sie mir hierzu eine Rückmeldung.
Zum Heizöl möchten wir Ihnen mitteilen, dass dies nicht akzeptabel ist. Wir haben bislang kein einziges Schreiben bezüglich der Heizung erhalten. In keinem Schreiben wurde darauf aufmerksam gemacht dass die Heizungsanlage kein Öl enthält. Wir hatten während unserer Mietzeit in der Wohnung sehr oft Probleme mit der Heizungsanlage und dem extrem hohen Ölverbrauch. Dies wussten auch Ihre Mandanten. Die Heizung wies sehr oft defekte auf. Am 20.11.2018 hat Ihr Mandat mir auch vor Ort durch seine Unterschrift bestätigt, dass keinerlei Forderungen offen stehen und das Mietverhältnis somit beendet wurde.
Der Verbrauch des Heizöles wird bestritten.
Zumal nach Auszug Fehlfunktionen oder Drittverbräuche anderer Nutzer der ohnehin defekten Heizung,
deren Verbrauch stets weit über normalen Werten lag, stattgefunden haben kann.
Insofern sei auch an AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 19.7.2007, 10 C 24/07, GE 2007, 1389 erinnert: ihr Mandant trägt in dieser Hinsicht die Beweislast.
Zudem sind alle weiteren durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag alle weiteren Ansprüche aus dem Mietverhältnis und somit natürlich auch hinsichtlich der Nebenkosten ausgeschlossen worden sind.
Weitere rechtliche Schritte ihrerseits wirken insofern angesichts der Aussichtlosigkeit einer Klage sinnlos.
Ich bitte um Rückmeldung, ob Ihr Mandat mit der Miete für November in Höhe von 433,33 einverstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
___
bin ich im recht mit den 433,33 Euro? Immerhin waren wir keine 30 Tage in der Wohnung..
Was passiert mit den Anwaltskosten die der Anwalt uns in Rechnung gestellt hat?
wäre diese Angelegenheit etwas für die Rechtsschutzversicherung wenn der Anwalt der Gegenseite wieder dagegen argumentiert?
genauso kann man das machen.
Ich würde aber schreiben "Wir wären gerne bereit diesen Betrag - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - an Ihren Mandanten zu überweisen."
Schließlich besteht ja eigentlich wegen "ES BESTEHEN KEINERLEI FORDERUNG VON UNS ZWISCHEN MIETER UND VERMIETER. DAS MIETVERHÄLTNIS UND DER VERTRAG VOM XXX ENDEN HIERMIT MIT SOFORTIGER WIRKUNG " m.E. gar keine Forderungen mehr.
Dem Kollegen schreibt man dann, dass er sich hinsichtlich der Kosten seiner Beauftragung an seinen Mandanten wenden muss.
Sicher kann man irgendwann auch die Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Ich wäre jetzt aber nicht verwundert, wenn Ihnen der Kollege irgendeinen "Unfug" zurückschreibt. Es ist halt sein job. Ich würde es zwar an seiner Stelle nicht machen, aber jeder Anwalt hat halt andere Arten zu akquirieren.
MfG
D. Saeger
- RA -
"Auch wenn Sie hinsichtlich des Verbrauchs des Heizöls bislang keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, ändert dies nichts an Ihrer Zahlpflicht. Gemäß Mietvertrag ist vereinbart, dass der Öltank bei Beendigung der Mietzeit mindestens 2.000 Liter Heizöl beinhalten muss. Hierbei handelte es sich um den Stand bei der Wohnungsübernahme.
Diese Vereinbarung ist unterschrieben von Ihnen!
Somit ist auch dieser Anspruch mit XXXX für das Öl begründet."
ist das nun wirklich so oder nicht? was sollte ich denn nun tun?