Heizkostenprüfung
Fragestellung
Wir betreiben ein Ladengeschäft auf 301 m². Da es sich um ein älteres Gebäude handelt, werden die Heizungskosten nach der Heizkostenverordnung mit 30% Grundkosten (€ 407) und 70% Verbrauchskosten (€ 950) dargestellt. Die Heizungsversorgung erfolgt über deckenabgehängte Heizungs/Lüftungsgeräte. Die Heizung wurde in den kalten Monaten (Oktober bis April) von uns nur sehr wenig genutzt, da wir Öffnungszeiten am Donnerstag bis Samstag haben. Die Ablesung des Zählers ( 12,66 MWh Verbrauch für 12 Monate ) wurde ohne unseres Wissens vorgenommen.
Ist diese Art der Heizkostenabrechnung statthaft ? Immerhin belaufen sich die Heizungskosten auf € 1.356/p.a.; im Verhältnis dazu sind die Warmwasserkosen für den gleichen Zeitraum mit € 97 beziffert.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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