Hausverkauf / Pasus aus dem Verkaufsvertrag
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wollen unser Haus verkaufen und es gibt schon sogar einen Vorvertrag .
Nun will der Käufer den Pasus im Vertrag haben:
"Der Verkäufer erklärt, dass nach seiner Kenntnis alle Baumassnahmen baurechtlich genehmigt und der Baugenehmigung entsprechend ausgeführt wurden".
Zwar ist uns nichts bekannt, dass etwas auf dem Grundstück nicht der Baugenehmigung entsprechend gebaut wurde, aber wir können es nicht versichern.
Das Haus haben wir nicht selbst gebaut sondern vor 14 Jahren gekauft und die ganze Zeit darin gewohnt. Wir haben auch nie geprüft, ob es alles baurechtlich vom Voreigentümer (Bauherr ) korrekt ausgeführt wurde.
Wir haben im Haus Dachboden ausgebaut sowie eine Gartengerätabstellkammer am Haus und eine Terasse gebaut. Jedes mal haben wir uns beim Bauamt erkundigt. Jede dieser Baumassnahmen sollte genehmigungsfrei gewesen sein. Allerdings waren es mündliche Anfragen und wir haben dazu nichts schriftlich. D.b. sollte einer der Sachbearbeiter vom Bauamt eine falsche Aussage gemacht haben, können wir es gfls. nicht nachweisen.
Wie ist der Satz, den unser Käufer haben will, uns gegenüber zu interpritieren? Bedeutet es eine Art Haftung die wir damit übernehmen? Sollte es sich später raus stellen, dass eine unserer Baumassnahmen genehmigungspflichtig war, die Genegmigung wurde aber versäumt oder etwas am Gebäude entspricht nicht der erteilten Baugenehmigung , können wir deswegen nach dem Verkauf in Anspruch vom Käufer oder Amt genommen werden?
Vorab schon vielen Dank.
Viele Grüsse
Newl
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0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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