Hausverkauf Kapitalertragssteuer Privatperson
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
wir (Ehepaar) möchten unser Haus verkaufen. Dieses haben wir ausschließlich selbst zu Wohnzwecken genutzt.
Der Verkaufspreis wird ca 90.000 € höher sein als der Kaufpreis im Jahr 2017, um genauer zu sein war der Notartermin im Dezember 2017, eingezogen sind wir in das Objekt im Februar 2018.
Meine Frage: sollte das Haus in den nächsten Monaten verkauft werden, fällt für uns als Privatpersonen Kapitalertragssteuer an? Wir haben das Haus ausschließlich privat zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Dietel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Dietel,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Solange Sie das Haus ausschließlich oder zumindestens in der letzten drei Kalenderjahren vor dem Verkauf ausschließlich für eigene Wohnzwecke genutzt haben, ist eine Verkauf einkommensteuerlich steuerfrei möglich.
Somit können Sie das Objekt benkenlos verkaufen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen
Maik Dietel
es reicht ein zusammenhängender Zeutraum, der sich über drei Jahre erstreckt, und an den sich keine anderweitige Nutzung (Vermietung o.ä.) anschließt.
Da bei Ihnen ja bereits vier Kalenderjahre berührt werden (2017, 2018,2019 und 2020) ist dies unproblematisch.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater