Hausverkauf Gbr Steuerpflicht
Fragestellung
Guten Tag,
meine Partnerin und ich haben 2010 ein Grundstück gekauft, ein Haus wurde gebaut und 2011
sind wir eingezogen und wohnen bis heute dort.
Auf anraten des Notars wurde das Grundstück als Gbr gekauft um unsere Rechte als nichteheliches
Paar zu sichern.
2013 haben wir geheiratet und wollen nun umziehen und unser Haus ( nur Privat genutzt,bezahlt,
und bewohnt ) verkaufen.
Ist der Verkauf besonders im Hinblick auf die Gbr in irgendeiner Form steuerpflichtig?
MIT FREUNDLICHEN GRÜßEN M.WALKOWIAK UND TANJA DANIELAK
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
dadurch, dass die GbR das Grundstück erworben hat, halten Sie gemeinschaftlich zu je 1/2 Miteigentumsanteile an der Immobilie.
Der Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb ist dann nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn Sie durchgehend dort einen eigenen Haushalt geführt hatten. Dies ist der Fall. Somit ist die Veräußerung steuerfrei.
Die Besonderheiten bei dem Verkauf über die GbR ist lediglich, dass bei einer steuerpflichtigen Veräußerung das Objekt als sogen. Zählobjekt bei der Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels herangezogen wird. Wenn Sie innerhalb von fünf bis maximal zehn Jahren mehr als drei Objekte steuerpflichtig veräußern, würde das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit unterstellen, wodurch später Verkäufe auch nach mehr als zehn Jahren bei der Besteuerung berücksichtigt werden.
Diese Besonderheit greift hier jedoch ebenso nicht, da Sie das Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienbesteuerung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen