Hausverkauf Argentinien steuerpflichtig
Fragestellung
Guten Tag
meine Eltern möchten gerne eine Immobilie in Argentinien verkaufen. Diese Immobilie wurde letztendlich an meinem Onkel vermietet. Er hatte sie ca. 15 Jahre gemietet. Die Immobilie ist im Besitz meiner Eltern seit ca. 25-35 Jahren.
Der Verkauf soll in 2 Teilen stattfinden. 1 Teil wird überwiesen (auf das deutsche Konto meiner Eltern), der 2. Teil geht über monatl. Quoten.
Nun meine Fragen:
Muss man dem Finanzamt eine Erklärung abbgeben?
Fallen irgendwelche Kosten an?
Muss eine Steuer bezahlt werden?
Muss ich sonst etwas beachten? (Notar,RA...?)
Vielen Dank für die Antworten vorab!
Mit freundlichen Grüßen
E
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass Ihre Eltern nicht gewerblich mit Immobilien handeln.
Eine Steuerpflicht in Deutschland wird sich bei einem Privatverkauf dann ergeben, wenn der Verkaufserlös als ein einkommensteuerrechtlich relevantes Einkommen aus einem privaten Veräußerungsgeschäft ist.
Das ist nach § 23 Abs. 1 EStG liegt ein solches steuerlich relevantes privates Veräußerungsgeschäft dann vor, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstücks und dem Zeitpunkt der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre liegen.
Hier unterstelle ich aber eien Zeitraum von 25-35 Jahre, so dass dann § 23 EStG nicht eingreift.
In Deutschland fällt somit für die Veräußerung keine Steuer an.
Somit muss der Zahlungseingang des Kaufpreises auch nicht dem Finanzamt gemeldet werden, egal, ob der erste Teil komplett und der Rest in Raten gezahlt wird.
In Argentinien wird ein Notar benötigt,
Die Vertragsparteien unterschreiben dann beim Notar die Eigentumsurkunde, mit dem Zeit und Ort der Übertragung festgelegt wird. Aber insoweit kann man Ihren Eltern nur raten, sich in Argentinien an einen Rechtsanwalt zu wenden.
Denn in der Regel bestimmt der Käufer den Notar, so dass Ihre Eltern diesen dann vielleicht gar nicht kennen. Da aber Vertrauen notwenig ist, sollte der Notar bekannt sein.
Wenn Ihr Onkel das Anwesen angemieter hat, wird er sicherlich einen Notar kennen. Mit diesem sollte man sich dann in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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