Haustürgeschäft Kündigung Widerruf
Fragestellung
Guten Tag,
als Angestellte einer Bremer Firma habe ich bei einem Haustürgeschäft eine Annoce auf einem Plakat bestellt. Dies geschah am 04.05.2017 gg. 13.00 Uhr an meinem Arbeitsplatz. Irrtümlicherweise unterschrieb ich den beigefügten Vertrag (grünes Blatt).
Nachdem mir der Irrtum gewahr wurde, kündigte ich noch am selben Tag per Fax und per Mail am 17.00 Uhr (4 Stunden nach der Bestellung) und berief mich auf auf die 5% Regelung des § 649 des BGB.
Am letzten Donnerstag erhielt ich Post von der ausführenden Fa. ToMa Marketing aus 67433 Neustadt mit dem Hinweis, dass es bei Haustürgeschäften mit gewerblichen Kunden keinen Widerruf gäbe. Offenkundig ist die Produktion noch nicht vorgenommen/begonnen worden, da man mich um eine Rückmeldung bis 07.06.17 gebeten hat. (siehe beifegügtes Schreiben von ToMa vom 30.05.2017 - Posteingang 01.06.2017.
Meine Kündigung, die sowohl per Fax als auch per Mail versendet wurde füge ich ebenfalls als Dokument bei.
Meine Frage:
Kann ich mich uneingeschränkt auf den § 649 des BGB mit der 5% Regelung berufen und können Sie mir dies anwaltlich bestätigen? Mir reicht eine verbindliche Aussage per Mail, auf die ich mich in meinem Antwortschreiben beziehen kann. Nach eigener Recherche im WWW ist diese Fa. bereits des öfteren negativ aufgefallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christl Schmidtchen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte Ratsuchende,
gut dann rufe ich Sie jetzt gleich unter der genannten Festnetzunmmer an.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Schulte