Hauskauf im Trennungsjahr
Fragestellung
Guten Morgen,
mein Mann und ich sind seid August 2016 getrennt und haben uns auch auf diesen Monat als Trennungszeitpunkt geeinigt.Nun wollen wir eine Scheidungsfolgevereinbarung treffen. Diese ist auch bereits aufgesetzt und muss nur noch unterschrieben werden. Mein Mann und ich haben im Juli 2014 geheiratet und wir verdienen etwa gleichviel in unseren Jobs.
Die Scheidungsfolgevereinbarung will mein Mann noch nicht unterzeichnen, da drin steht, dass der Haushalt aufgeteilt ist, was noch immer nicht der Fall ist. Seine Sachen stehen zur Abholung bereit, ich hatte soweit all seinen Forderungen zugestimmt. Er verschiebt die Abholung, meldet sich sehr lange nicht auf Emails, ich muss ständig nachhacken.
Nun geht das Spiel schon eine Weile und ich würde mich so gerne scheiden lassen.
Nun kommt eine gewisse Dringlichkeit ins Spiel, da ich mir ein kleines Fachwerkhaus kaufen möchte.Da ich natürlich nicht will, dass dies in den Zugewinn miteinfliessen würde (wenn wir diese Scheidungsfolgebvereinbarung nicht unterzeichnet bekommen) und frage mich nun, wie ich am besten mit der Situation umgehe.
Frage: ab wann geht meinen Mann das Haus nichts mehr an? Sobald ich die Scheidung eingereicht habe?
Mein Plan wäre jetzt:
- meinem Mann eine Frist setzen zur Abholung seiner Sachen (Mitte März)
- Mitte März die Scheidung einreichen, wenn bis dahin weder die Sachen abgeholt wurden noch der Vertrag unterschrieben wurde.
Wenn ich die Scheidung einreiche, kann ich danach ein Haus kaufen? Oder muss ich bis zur tatsächlichen Scheidung warten (das kann bis zu 3 Jahre dauern!).
ODER soll die Scheidungsfolgevereinbarung so aufgesetzt werden, dass wir den Haushalt rausnehmen? Oder soll ich nochmal einen separaten Vertrag aufsetzen der das Haus rausnehmen würde?
Vielen Dank
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr
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