Haushaltshilfegeld wo eintragen in Steuererklärung
Fragestellung
Moin,
meine Frau lag 2016 wg. Komplikationen während der Schwangerschaft im Krankenhaus. Ich habe in der Zeit unbezahlten Urlaub bekommen und habe über die Krankenkasse meiner Frau Haushaltshilfegeld bekommen welches meinem durchschnittlichen Nettolohns entsprach. Dieses Geld ist als solches zwar steuerfrei, kommt aber im Rahmen der Riesterberechnung zum Tragen laut meiner Nachfrage beim Amt.
Folgende Frage:
IM Rahmen meiner Steuerklärung muss ich u.a. die Beitragspflichtigen Einnahmen i.S.d. inländischen Gesetzlihen Rentenversicherung f. das Jahr 2016 angeben - zusätzlich gibt es dann noch die Spalten "Entgeltersatzleistungen" wie auch "Tasächliches Entgelt in 2016" wo genau trage ich denn jetzt bei mi dem Ehemann das erhaltene Geld für die Haushaltshilfe ein?"
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Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke Ihnen für Ihren Auftrag.
Ich gehe davon aus, dass Sie gerade Ihre Steuererklärung für das Jahr 2017 bearbeiten. In der Anlage AV müssen Sie nun für Ihren Riester-Vertrag Angaben zu Ihrem Einkommen im Jahr 2016 machen.
Das an Sie ausgezahlte Haushaltshilfegeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar. Es ist somit in Zeile 12 der Anlage AV einzutragen. Auf die höhe des von Ihnen in Ihren Riestervertrag einzuzahlenden Mindestbetrags haben diese Einnahmen keine Auswirkung.
In Zeile 9 tragen Sie Ihr Arbeitseinkommen (ohne Haushaltshilfegeld) ein.
In Zeile 13 (tatsächliches Entgelt) ist nichts einzutragen.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Auskünften zu Ihrer Zufriedenheit weitergeholfen zu haben. Sollte es noch Fragen geben können Sie mich gerne kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
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