Hausbetreuer zieht nicht aus
Fragestellung
guten Tag,
vor ca. einem Jahr nahm ich das erste Mal die Hundebetreuung während Urlaub ( auch i. eigenen Heim) von Alexandra Schmidt in Anspruch. Dann folgten noch ei ige und ich war immer top zufrieden mit ihr. Sie. hinterlies ( trotz ihrer 4 Hunde, die sie mitbrachte) das Haus in einem einwandfreien Zustand und meinen Tieren ging es auch sehr gut.
Als ich mich im April/Mai entschied für längere Zeiten ins Ausland zu gehen, fragte ich Frau Schmidt, ob sie die Betreuung übernehmen würde. Damals machten wir aus, dass Sie im Haus bleiben kann, falls ich mal für ein paar Tage zurück komme und ich überhaupt nicht mehr das Haus nutze, wenn ihr Mietvertrag Ende Juli fristgerecht gekündigt ist. Als Gegenleistung für die Haus und Tierbetreuung sollte Fr. Schmidt ab August 2015 nur ihre anfallnden Strom und Heizkosten übernehmen.
Als ich im Juli 2015 meine Post von meinem Haus ( nach Apsprache mit Fr. Schmidt) war ich vom Zustand des Hauses geschockt. Überall standen alten Kisten und Sachen im Haus und der Garten war eine einzige Katastrophe. Der Rasen war bestimmt über 1 Meter hoch gewachsen und überall standen auch Gegenstände. wie zerbrochene Töpfe, Ansammlungen von irgendwelchen Gläsern und Decken rum.
Natürlich folgte daraufhin ein Gespräch mit ihr u d sie versicherte mir, dass es der Umzugsstress war und sie jetzt alles wieder in Ordnung bringen wird. Mittlerweile kam noch ein Hund dazu und etliche, diese sie als Pensionshunde aufnahm. Mein Parkettboden ist zum Beispiel schon total verkratzt. Ich hatte Pensionshunde erlaubt, aber nicht unter diesen Umständen.
Ich forderte Fr. Schmidt bereits mehrmals freundlich auf, sich eine Wohnung so bald wie möglich zu suchen, dem sie zusagte.
Heute kam die Wende: Sie will oder kann das dringend benötigte Heizöl für das Haus nicht kaufen, weil sie unter dem Existenzminimum angeblich lebt. Das kommt daher, weil wir keinen schriftlichen Mietervertrag gemacht haben und sie kein Geld vom Amt bekommt. Heute bot ich ihr nochmal an, einen befristeten Mietvertrag vorzubereiten, den ich unterschreiben würde. Wir hatten bereits mehrmals über den Vertrag gesprochen und einigten uns, dass sie einen Mietvertrag vom Sozialamt besorgen würde.
Sie droht praktisch, meine Tiere in der Kälte zu lassen, oder ich soll Öl bestellen. Auch nach meinem Hinweis, dass bei nicht rechtzeitiger Tankbefüllung, die Heizungsanlage Schaden nehmen kann oder uns vielleicht sogar die Rohre platzen, war sie so frech und meinte nur: Dann kauf eben rechtzeitig Öl und Hundefutter...
wie bekomme ich sie raus?
mir fehlen die Worte.....
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Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
ausdrücklich haben Sie hier nur eine Frage gestellt- wie sie die Betreuerin aus dem haus bekommen.
Dies hängt davon ab, ob man die Überlassung als Mietvertrag versteht. Auf die Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen wirkt sich die fehlende Schriftform und die Kostenfreiheit grundsätzlich nicht aus. Es bleibt dabei, dass der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden kann, wenn er auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Dies bedeutet insbesondere, dass der Mieter, wenn seine Kündigungserklärung spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats dem Vermieter zugeht, gem. § 573c Abs.1 BGB mit Ablauf des übernächsten Monats das Mietverhältnis beenden kann. Aber auch die außerordentliche Kündigung gem. §§ 543,569 BGB bleibt möglich, wenn die Betreuerin die eigenen Pflichten nicht erfüllt. War etwa vereinbart, dass anfallende Kosten getragen werden, und wird dies nicht erfüllt, so wäre dies, ebenso wie die Vernachlässigung , ein Kündigungsgrund. Die Kündigung sollten sie schriftlich aussprechen ( nur so gültig ). Leider werden sie die Dame, wenn diese nicht freiwillig ausziehen sollte, aber sonst nur mit Gerichtstitel und Gerichtsvollzieher vor die Tür setzen können, und würden auch auf den Kosten sitzenbleiben. Das empfehle ich nicht. Besser ist die Kündigung und geschickte Androhung von Massnahmen, ohne jedoch dabi das Haus zu gefährden.
Übrigens scheinen Sie vereinbart zu haben, dass laufende Heizkosten gezahlt werden. Dazu würde das Befüllen des Hauses mit Heizöl aber nicht gehören, da dies eben keine laufenden Kosten sind.
Ich biete Ihnen an, über weitere Einzelfragen kurz telefonisch zu beraten, dazu können Sie mich morgen ganztägig erreichen.
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Ich sehe auch beim Heizöl nur den Anspruch nach Verbrauch, nicht zum Kauf einer Lieferung - gleichwohl kann es auf das selbe hinauslaufen! Sie müssen es also nur "Verbrauch" benennen , und nicht Lieferung.
Sie finden mich ab April leider nicht mehr auf dieser Plattform.
Bei Fragen zu Ihrem Fall - und auch in allen anderen rechtlichen Fragen- schreiben Sie mir doch einfach eine Email unter
contact at asthoff com
Ich wünsche Ihnen noch ein frohes Osterfest,
T. Asthoff, Bielefeld
Rechtsanwalt