Hausbau vor Ehe, alleinige Grundbucheintragung des Mannes
Fragestellung
Mein Lebenspartner und ich wollen ein Haus bauen. Da wir noch nicht verheiratet sind möchte er sich alleine ins Grundbuch eintragen lassen. Die Baufinanzierung möchte er ebenfalls auf sich alleine laufen lassen. Während er die Rate für das Haus bezahlt werde ich Betriebs-/Nebenkosten wie Strom, Gas, Internet etc. in etwa selber Höhe übernehmen, sodass jeder in etwa gleich viele Kosten hat. Somit trage ich ebenfalls zur Finanzierung des Hauses bei. Da mein Partner aber allein im Grundbuch eingetragen sein wird, gehört ihm doch demnach das Haus alleine. Habe ich nach diesem Muster überhaupt irgendwelche Ansprüche auf das Haus wenn wir nachträglich heiraten und es im Schlimmsten Fall zur Scheidung kommen könnte?
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie bei einer Trennung vor der Ehe und auch nach der Ehe keinerlei Ansprüche auf das Haus hätten. Dies haben Sie nur, wenn sie als Miteigentümerin im Grundbuch stehen. Ich kann Ihnen deshalb zu dieser Regelung nicht raten. Sie wäre sehr ungünstig für Sie.
Ich empfehle Ihnen sowohl die Finanzierung gemeinsam zu übernehmen und auch gemeinsam Eigentümer zu werden. Wenn Ihr Freund dazu nicht bereit ist, wäre ich an Ihrer Stelle sehr vorsichtig!
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
k. Standke
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