Haus nach GEG § 104 Anlage 7
Beantwortet von Metallbau Meist. Schweißfachmann Gürhan Güllüoglu
Fragestellung
Guten Tag
Ich moechte ein kleines Haus bauen fuer die Rente mit weniger als 50 m2 Nutzflaeche ( ENEV 2016 Isolierung und Haustechnik ) .Freistehend, eingeschossig kein Keller.Soweit ist mir der Sachverhalt klar.Was mir Kopfschmerzen macht ist die Angabe Nutzflaeche.De Fakto moechte ich in das Haus eine Garage integrieren ( siehe Anhang ) Zugang nur von Aussen,Garage nicht isoliert.unbeheizt keine Tuer zum Wohnraum.Ueberschreite ich nun auf Grund der Garage die 50m2 Nutzflaeche nach GEG § 104 Anlage 7 oder gilt die Garage als Nebengebaude ?.Freue mich auf eine Antwort.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Metallbau Meist. Schweißfachmann Gürhan Güllüoglu
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Garage gilt nicht als Nutzfläche.
Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche besagt:
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
(1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner bestimmt sind.
(2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von
1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie
2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume, b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, c) Waschküchen, d) Bodenräume, e) Trockenräume, f) Heizungsräume und g) Garagen
Zu ENEV 2016 Isolierung und Haustechnik würde ich Sie auch gerne beraten. Gerne würde ich Ihnen dafür ein Angebot zukommen lassen. Schreiben Sie mir einfach bei Bedarf.
Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
G. Güllüoglu
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MFG.T.Quellmalz
Antwort des Experten: Ich bin Sachverständiger in Klimatechnik, Abdichtungstechnik, Konstruktionstechnik, Schweißtechnik, Fassadenbau und Fensterbau. Schicken Sie mir doch Ihre Unterlagen von der Sie Ihre Bedenken haben.
die Garage gilt als neben Gebäude.
Die 50qm meinen Sie als Wohnfläche.
Mit freundlichen Grüßen
G. Güllüoglu