haus kauf maklercourtage
Fragestellung
Hallo
wir haben in 30 oktober 2020 eine haus mit notarielle kaufvetrag abgeschlossen...dazu kommt dann natürlich die voll maklercourtage von 5,8 % ungefähr...aber später 2 Woche habe ich gehört eine neue gesetzlich geboren in mai Juni 2020 wo steht die maklercourtage wenn bei Verkäufer eingefragt ist muss 50% Verkäufer bezahlen und 50% Käufer bezahlen...meine Frage ist das...kann ich was machen für diese 50% von maklerprovison zurück haben ?
dazu ich schicken die kaufvetrag
Danke für ihre helfen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wickeln Sie die Sache direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Aufgrund des Pauschalpreises besteht für Sie kein Kostenrisiko. Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Richtig ist, dass im Juni 2020 ein neues Gesetz zu den Maklergebühren beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen an private Käufer (Verbraucher) verabschiedet wurde, welches 6 Monate später, also am 23.12.2020 in Kraft getreten ist. Das regelt die Verteilung der Maklercourtage neu und enthält bestimmte Grenzen.
Entscheidend für Sie ist aber, wann das Gesetz in Kraft getreten ist. Das ist hier aus Ihrer Sicht leider erst der 23.12.2020, also weit nach Ihrem Maklervertrag und dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Daher greift diese neue Regelung leider nicht für Sie.
Die Courtage bzw. Teile davon können Sie leider nicht zurück fordern.
Hoffentlich konnte ich Ihnen dennoch weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen, auch wenn meine Einschätzung evtl. nicht Ihren Hoffnungen entsprochen hat. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
dann würde ich mich zum Abschluss noch über eine positive Bewertung, von z.B. 5 Sternen, sehr freuen.
Hierfür danke ich Ihnen schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)