Handyversicherung lehnt Schadensregulierung ab
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Jacobi,
mein Sohn ist gestolpert und samt Handy in eine Pfütze gefallen (siehe Anlage 13776319_Schadensformular).
Die Versicherung lehnt eine Schadensregulierung mit folgender Begründung ab: Dieses ist laut unseren AVB's §3 Ziffer 2. c) ein nicht versichertes Ereignis und wir von der Extrapolice24 abgelehnt.
Ist das rechtens oder können wir uns mit der Versicherung einigen.
Schon einmal vielen Dank für Ihr Bemühen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Rakowski
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Antwort von Rechtsanwältin Silke Jacobi
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte.
Nach dem Versicherungsbedingungen sind nach § 2 1. b Bodenstürze und Flüssigkeitsschäden, mit Ausnahme von Witterungseinflüsse, versichert. Der von der Versicherung angeführte Leistungsausschluss nach § 3 Ziffer 2c bezieht sich auf unmittelbare und mittelbare Witterungseinflüsse.
Eine Pfütze, die durch Regen entstanden ist, dürfte man wohl als einen mittelbaren Witterungseinfluss verstehen. Insoweit scheint die Argumentation der Versicherung einigermaßen schlüssig.
In der Schadensmeldung, die Sie beigefügt haben, steht jedoch nichts davon, dass das Handy in eine Pfütze gefallen ist. Hier wurde nur angegeben, dass das Handy beim Sturz aus der Tasche ins Wasser gefallen sei. Ein Sturz ins Wasser, das keine Pfütze ist, wäre nach den Versicherungsbedingungen als Feuchtigkeitsschäden mit großer Wahrscheinlichkeit unproblematischer gewesen.
Die Frage ist daher, warum sich die Versicherung, ohne eindeutige Angaben in der Schadensmeldung, auf einen Schaden durch Witterungseinflüsse bezieht. Vermutlich haben Sie diesen Umstand im Sinne der wahrheitsgemäßen Angaben mitgeteilt und dadurch leider unbewusst die jetzigen Probleme mit der Schadensregulierung verursacht.
Da neben dem Witterungsschaden jedoch auch noch der Sturz aus der Tasche bleibt, der ein versicherter Bodensturz sein könnte, wäre hier vielleicht ein Ansatzpunkt zu finden, um mit der Versicherung zu verhandeln.
Könnte anhand der Beschädigung des Handys nachgewiesen werden, dass der Schaden hauptsächlich durch den Sturz hervorgerufen wurde und der Feuchtigkeitsschaden insoweit keine wesentliche Bedeutung mehr hatte, wäre es vielleicht möglich, sich mit der Versicherung auf eine Teilregulierung in Hohe des Sturzschadens zu einigen. Allerdings wäre wahrscheinlich ein Gutachten notwendig, um verbindlich zu klären, was die Hauptursache war. Ein Gutachten ist nicht billig und es wäre vorher zu klären, ob Ihnen dadurch weitere Kosten entstehen, gerade für den Fall, dass das Gutachten nicht zu Ihren Gunsten ausfallen wird.
Ob sich die Versicherung auf diese Argumentation und damit auf eine Einigung einlassen wird, kann ich natürlich nicht vorhersehen. Ich denke aber, es ist durchaus einen Versuch wert. Lehnt die Versicherung auch das ab, sollten Sie gut überlegen, ob ein Gutachten eingeholt wird, dass möglicherweise teurer ist als das, was vielleicht bei einer Teilregulierung zu erzielen ist.
Ist jedoch zweifelsfrei die Pfütze als Witterungseinfluss die hauptsächliche oder einzige Schadensursache, wird es wahrscheinlich sehr schwierig, eine Einigung mit der Versicherung zu erreichen. Man kann zwar versuchen, damit zu argumentieren, dass es sich in erster Linie um einen Feuchtigkeitsschaden handelt und ein Sturz in die Pfütze wohl nicht damit verglichen werden kann, dass man sein Handy im Regen liegen lässt. Wahrscheinlich wird die Versicherung aber bei der Ablehnung der Regulierung bleiben.
Ob dann eine Klage mit ungewissem Ausgang und Kosten, die wahrscheinlich bei einer Niederlage ebenfalls über dem Wert der Regulierung liegen würden, erhoben soll, müsste anhand der bis dahin vorliegenden Unterlagen nochmals geprüft werden. Momentan würde ich aufgrund des eher Kosten-Nutzen-Risikos eher von einer Klage abraten und anraten, sich nochmals um eine Einigung mit der Versicherung zu bemühen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit verständlich beantwortet zu haben.
Bei Nachfragen / Verständnisfragen können Sie sich gern noch einmal an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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recht herzlichen Dank für Ihre ausführlich dargestellte Antwort. Können wir denn zumindest die Versicherung kündigen und den Restwert zurückverlangen, da das Handy defekt und nicht mehr benutzbar ist?
Recht herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Rakowski