Handyrechnung Drittanbieter
Fragestellung
Guten Tag. Ich habe eine Frage zu meiner Handy-Rechnung. Ich habe leider erst jetzt bemerkt, dass seit einem halben Jahr jeden Monat 9,99 Euro in Rechnung gestellt werden. Allerdings nicht von meinem Mobilfunkanbieter. Auf der Rechnung steht: Abo IQ Fun der Firma CrownMobile D.O.O.
Was soll ich tun? Ich habe kein Abo abgeschlossen und würde mein Geld gerne zurückbekommen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Jan Wilking
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten zunächst ein Schreiben per E-Mail und idealerweise zusätzlich per Einschreiben oder Fax an den Anbieter CrownMobile (wie er in der Rechnung angegeben ist) senden. Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, dass Sie nicht wissentlich in die Bereitstellung der abgerechneten Dienste eingewilligt haben und zudem die Pflichten aus § 312j Absatz 3 BGB nicht erfüllt wurden und daher kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Hilfsweise fechten Sie die Verträge rückwirkend wegen arglistiger Täuschung und Irrtum über das entgeltpflichtige Abo an, höchst hilfsweise kündigen Sie den behaupteten Vertrag. Fordern Sie die zu unrecht eingezogenen Beträge unter Fristsetzung von einer Woche zurück.
Eine Kopie dieses Schreibens senden Sie an Ihren Mobilfunkanbieter. Bestreiten Sie die Forderungen (auch für die Vergangenheit), widersprechen Sie zukünftigen Abbuchungen und fordern Sie am Besten auch das Einrichten einer Drittanbietersperre, wenn Sie zukünftig vor solchen Abbuchungen geschützt sein wollen.
Fordern Sie zudem unter Fristsetzung von 2 Wochen die unberechtigt abgebuchten Forderungen auch vom Mobilfunkanbieter zurück (da der Anbieter CrownMobile mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht reagieren wird). Bei fruchtlosem Fristablauf können Sie auch über Ihre Bank die Lastschriften der letzten Monate zurückbuchen, müssen dann aber den berechtigten Betrag (also Rechnungsbetrag abzüglich der unberechtigten Posten) sofort wieder überweisen und Ihrem Mobilfunkanbieter eine Tilgungsbestimmung schicken, wonach der überwiesene Betrag allein für dessen berechtigt abgebuchte Leistungen und nicht für die unberechtigte CrownMobile-Forderung verwendet werden soll.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt
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wir recherchieren im Auftrag des ZDF zum Thema Online-Rechtsportale. Im Zuge unserer Stichprobe haben wir folgende Frage gestellt:
„Guten Tag. Ich habe eine Frage zu meiner Handy-Rechnung. Ich habe leider erst jetzt bemerkt, dass seit einem halben Jahr jeden Monat 9,99 Euro in Rechnung gestellt werden. Allerdings nicht von meinem Mobilfunkanbieter. Auf der Rechnung steht: Abo IQ Fun der Firma CrownMobile D.O.O.
Was soll ich tun? Ich habe kein Abo abgeschlossen und würde mein Geld gerne zurückbekommen.“
Teil unserer Recherche ist stets, sicherzustellen, dass wir wahrheitsgemäß berichten. Zu unserer journalistischen Sorgfaltspflicht gehört daher auch, Ihnen rechtzeitig Gelegenheit zu geben, Stellung zu nehmen. Das gebietet die Fairness und es hilft auch, Missverständnisse aufzuklären und Fehler zu vermeiden. Daher nehmen wir jetzt
Kontakt mit Ihnen auf und bitten Sie, unsere Fragen bis Donnerstag, den 03.01.2019, 12:00 Uhr zu beantworten.
Folgender Punkt ist uns aufgefallen:
Ihre Antwort war im Vergleich zu den anderen Portalen insgesamt die beste und ausführlichste. Vielleicht wäre nur noch der Hinweis möglich gewesen, dass aufgrund des Bestreitens der betroffenen Forderungen weder eine Sperre des Anschlusses wegen Zahlungsverzugs ge. §45kAbs.2 TKG noch eine Übermittlung von Daten an Auskunfteien gem. §28a Abs. 1 Nr. 4d
Bundesdatenschutzgesetz zulässig wäre.
Unsere Fragen:
1. Warum haben Sie den oben genannten Punkt nicht erwähnt?
2. Sind Sie Fachanwalt? Falls ja, für welches Rechtsgebiet?
Da einige Ihrer Antworten vielleicht noch einmal zu Nachfragen und/oder weiteren Recherchen Anlass geben werden, bitten wir Sie um eine schriftliche Antwort bis Donnerstag, 03.01.2019, 12:00 Uhr. Sollten Sie absehen können, dass einzelne Fragen nicht innerhalb dieser Frist beantwortet werden können, bitten wir Sie um umgehende Nachricht und Absprache.
Bei Rückfragen erreichen Sie mich unter Tel.: 030-2576190 oder per E-Mail unter benzel@autorenwerk.de.
Mit freundlichem Gruß
Caroline Benzel