Handwerkerlohn absetzen trotz KFW
Fragestellung
Moin sagt man hier in Schleswig-Holstein,
Wir haben im letzten Jahr beim Erwerb einer Bestandsimmobilie gleich eine neue Heizungsanlage mit in die Finanzierung genommen. Hierfür wurde gesondert ein Darlehen über 7000€ mit dem Programm 152 bei der KFW von unserem Bänker beantragt.
Können wir den Arbeitslohn von ca. 1400€ dennoch mit bei der Steuer angeben?
Wie sieht es mit Lohnkosten eines Gutachters aus, der für die KFW Förderung beauftragt werden musste um ein vorher / nachher Vergleich zu erstellen? Diese belaufen sich mit beiden Rechnungen auf ca 900€ .
Zusätzlich wären da lohnkosten von einem Fliesenleger, der Badsanierung und teppichleger, welche aber nicht über eine KFW Finanzierung laufen.
Vielen Dank im Voraus für eine Info.
Mit besten Grüßen aus Nordfriesland
Florian Korn
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Moin, Moin Herr Korn,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Grundsätzlich wird der Bonus ausgeschlossen, wenn die Einzelmaßnahme mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Dazu zählen insbesondere zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse der KfW. Gem. BMF-Schreiben zu § 35a EStG (Verwaltungsanweisung) Randziffer 20 kommt eine Förderung der Gutachtertätigkeit nicht in Betracht, wenn diese im Zusammenhang mit einer Finanzierung (z.B. zur Erlangung einer KfW-Förderung) steht. Daher sehe ich hier leider Probleme, die Rechnungen anzusetzen.
Für die übrigen Lohnkosten (Fiesenleger, Badsanierung, Teppichleger) können Sie die Förderung beantragen (bitte im Mantelbogen eintragen). Voraussetzung ist natürlich, dass der Lohnanteil in den Rechnungen ausgewiesen wird und Sie die Rechnungen nicht bar bezahlt haben.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.Über eine positive Bewertung freue ich mich natürlich.
Herzliche Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen