Haftung einer UG (haftungsbeschränkt)
Fragestellung
Ich importiere Kleingeräte aus China und prüfe nach bestem Gewissen dass der Hersteller keine EU Patente oder eingetragene Muster verletzt. Das ist aber sehr schwierig..
Sollte sich eine Patenverletzung im Nachgang herausstellen, hafte ich als GF/Inhaber der UG (haftungsbeschränkt) oder wird die UG verklagt? Die gleiche Frage betrifft Produkthaftung, haftet die UG oder der Gesellschafter? Gilt Ihre Antwort auch für eine GmbH
Hinweis (die UG soll noch eingetragen werden)
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Für Patentrechtsverletzungen haftet sowohl bei der GmbH als auch bei der UG der Geschäftsführer persönlich, wenn der Vertreter von den Verletzungen wusste und nichts dagegen unternommen hat oder wenn er auch aktiv beteiligt gewesen ist oder die Handlung im Sinne einer Garantenstellung hätte verhindern müssen, vgl. Urteil des BGH vom 15.12.2015, Az: X ZR 30/14.
Dabei muss nicht der Geschädigte ein Verschulden des Geschäftsführers nachweisen, vielmehr obliegt es diesem, darzulegen, dass ihn ausnahmsweise kein Verschulden trifft.
Im Zweifel wird also jeder Anwalt Sie persönlich und die UG verklagen.
Auch im Rahmen der Produkthaftung kann ein Durchgriff auf den Geschäftsführer sowohl der GmbH als auch der UG erfolgen, wenn diesem die Verletzung von Verkehrssicherungspflicht en oder innerbetriebliche des Organisationsverschulden zur Last gelegt werden kann. Auch in diesem Fall ist ein Lieddurchgriff auf das Privatvermögen denkbar.
Solange die UG noch gar nicht eingetragen ist, haftet eh jeder, der an dieser UG beteiligt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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