Härtefall Sozialklausel
Fragestellung
Soll ich einer Mietaufhebungsvereinbarung zustimmen oder es zur Räumungsklage kommen lassen
Anwalt von Vermieter schreibt das es keine Gründe gibt in meinem Widerspruch die nach BGB 547 ein Härtefall begründen.
Tochter macht im Juli 19 ihren Schulabschluss .Ich bin seit heute arbeitslos ,alleinerziehend und hab bisher wegen zu geringem Einkommen nur Absagen bekommen
Es gibt in meinem Landkreis Wohnungsmangel und 3 Zimmerwohnungen kosten über 1000 Euro.
Der Vermieter will eine 150 qm Doppelhaushälfte als Altersruhesitz ,besitzt 2 Autos und hat das Haus wo er jetzt wohnt seit 30 Jahren.
Beim Einzug hatte er mitgeteilt das er in ca 10 Jahren Eigenbedarf anmelden wird ,aber nun sind erst 7 vergangen und der Wohnungsmarkt hat sich verändert
Wie groß ist meine Chance bei Klage Zugewinnen und eine Fortsetzung zu erhalten .Es ist nicht absehbar wann ich Ersatzwohnraum finde ,außerdem hab ich mit meinen Mann das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht und er will das die Kinder im selber Ort leben wie er
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Antwort von Rechtsanwalt Steve Laurenz
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage beantworte ich gern wie folgt:
Grundsätzlich werden von den Gerichten sehr sehr hohe Anforderungen an die Härteeinwände gestellt. Der Mieter muss in einem möglichen Räumungsrechtstreit ganz konkret unter Beweisantritt darlegen, weshalb es für ihn unzumutbar ist, die Wohnung zu räumen. Dies ist beispielsweise gegeben, wenn Sie auf Grund körperlicher oder seelischer Gebrechen nicht in der Lage sind sich eine Wohnung zu suchen bzw. einen Umzug zu oragnisieren / durchzuführen. Oder wenn die Wohnung beispielsweise ganz spezielle Einbauten aufweist, die Sie auf Grund körperlicher Gebrechen brauchen, um Ihren Alltag zu bewältigen und ein Rückbau und Neueinbau in eine andere Wohnung unverhältnismäßig teuer wäre.
Dementsprechend halte ich Ihre Härtefalleinwände für nicht ausreichend, was den bevorstehenden Schulabschluss der Tochter angeht. Der Abschluss steht einem Umzug nicht im Wege.
Die Tatsache, dass Sie auf Grund Ihres geringen Einkommens bisher nur Absagen bekommen haben und auf Grund des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf einen lokal begrenzten Wohnungsmarkt beschränkt sind, kann als Härtefalleinwand dergestalt Berücksichtigung finden, dass Ihnen beispielsweise eine längere Räumungsfrist anerkannt wird, damit Sie genügend Zeit haben eine neue Wohnung zu finden. Dazu müssen Sie die Absagen am besten in schriftlicher Form gut aufheben und im Zweifel dann konkret vortragen, dass Sie eine hohe Anzahl von Wohnungen angeschaut haben bzw. sich dafür beworben haben, aber nur Absagen erhalten haben. Hier sind Sie in der Beweispflicht.
Wenn Sie keine schriftliche Zusicherung vom Eigentümer haben, dass er für 10 Jahre ab Mietbeginn auf die Geltendmachung von Eigenbedarf verzichtet, sind nur geringe Erfolgschancen mit diesem Argument gegeben.
Die Erfolgsaussichten sind also eher als gering einzuschätzen.
Ich empfehle die Argumente dem Vermieter vorzutragen, nachzufragen ob er Ersatzwohnraum für Sie hat und ggf. um eine Abfindung als Umzugshilfe bitten (einen Anspruch hierrauf haben Sie nämlich nicht).
Mit freundlichen Grüßen
Steve Laurenz
Rechtsanwalt
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