Haben Katzenvereine Narrenfreiheit?
Beantwortet
Fragestellung
Einige Rassekatzen fallen unter den Begriff "Qualzucht" (Paragraph 11b Tierschutzgesetz) wie zum Beispiel die haarlosen Sphynx-Katzen, die keine Vibrissen haben oder weisse Katzen mit W-Gen, die oft von Taubheit geplagt sind. Diese Rassekatzen bekommen von Katzenvereinen Ahnentafeln und werden auf Katzenausstellungen der Katzenvereine zur Schau gestellt und mit Preisen dekoriert.
Haben Katzenvereine Narrenfreiheit? Dürfen Katzenvereine Ahnentafeln für sogenannte Qualzucht-Katzen ausstellen und diese Tiere auf Katzenausstellungen der breiten Öffentlichkeit präsentieren?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
der Wortlaut des § 11 b TierSchG lautet:
"1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1.
bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder
2.
bei den Nachkommen
a)
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten,
b)
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt."
Es ist also nur die Zucht verboten, keine Propganda oder die Verbreitung von Ahnentafeln.
Nach Anzeige können Tiere eingezogen und / oder die weiter Zucht verboten werden.
Die einzig effektive Lösung ist es, die entsprechenden Daten der Qualzüchter den Behörden zukommen zu lassen. Denn nur die Zucht selbst ist verboten, nicht das Erstellen von Ahnentafeln.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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Die Webseite yourxpert.de ist eine gute Sache, wenn man mal schnell einen kompetenten Rat braucht.
Ich kann diese Webseite weiterempfehlen und bin froh, dass ich sie im Internet gefunden habe. Toll finde ich auch, dass alles so schnell geht und man nicht wochenlang auf eine Antwort warten muss. Ich komme gerne wieder auf Herrn RA Saeger zurück.