Güterstand Ehe - Hausverkauf
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich habe Fragen zu folgender Situation:
Ich habe in die Ehe ein Haus eingebracht (Schenkung meiner Eltern). Diese Immobilie ist nun verkauft worden. Mit dem Geld bezahlen wir unser neu erbautes Haus. Der Baupreis für das Haus beträgt genau so viel wie der Kaufpreis des alten Hauses. Das Grundstück hat mein Mann bezahlt, das Haus ich. Wir haben gesetzlichen Güterstand.
Meine Fragen sind nun:
- gehört das Haus nun faktisch mir und das Grundstück meinen Mann oder wird das Ganze "geteilt"? Im Grundbuch sind beide als Eigentümer des Grundstückes eingetragen.
Interessant wird es im Falle einer Trennung oder Scheidung. Wem gehört dann was?
Gehört die Kaufpreissumme weiterhin mir, weil ich damit das Haus bezahlt habe oder wird das aufgeteilt? Könnte ich im Haus wohnen bleiben, wenn ich meinem Mann das Geld für das Grundstück gebe oder wird das ganz anders gehandhabt?
Könnte ich durch einen nachträglichen Ehevertrag oder durch einen Änderung des Güterstandes mein Geld "behalten" oder ist das gar nicht nötig, das es durch den gesetzlichen Güterstand eh so geregelt ist?
Ich habe mich leider zu wenig informiert, da der Verkauf der Immobilie eigentlich nicht gedacht war.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
da beide Eheleute als Eigentümer im Grundbuch stehen, sind auch beide Miteigentümer des Grundstücks mit dem Haus darauf. Man kann das Eigetum nicht dewegen trennen, weil der eine das Geld für das Grundstück gegeben hat und der andere das Geld für das Haus.
Im Falle der Trennung/Scheidung ist der Zugewinnausgleich durchzuführen.
Das ist der Ausgleich der Vermögenswerte. Um diesen zu berechnen, wird das Vermögen, das die Eheleute am Anfang der Ehe hatten, ermittelt und das Vermögen zum Ende der Ehe.
Es fließt nur das in den Ausgleich, was während der Ehe an Vermögen hinzugetreten ist. Aus diesem Grund muss die Differenz ziwschen dem Vermögen am Anfang und am Ende ermittelt werden.
In Ihrem Fall wird der Wert des Hauses, das Sie mit in die Ehe gebracht haben, dem Anfangsvermögen zugerechnet. Als Endvermögen haben Sie dann den 1/2 Miteigentumsanteil, dessen Wert auch zu ermitteln ist. Nur die Differenz zwischen beiden wäre dann Ihr Zugewinn.
Ebenso ist auf Seiten des Mann vorzugehen.
Dieser hat auf jeden Fall seinen 1/2 Miteigentumsanteil. Hat er kein Anfangsvermögen, ist dieses dann sein Zugewinn.
Man ermittelt dann in einem weiteren Schritt die Differenz beider Zugewinne. Der der mehr Zugewinn hat, muss dem andere einen hälftigen Ausgleich zahlen.
Da beide Miteigentümer sind, müsste Ihr Mann Ihnen seinen Anteil übertragen, was gegen Zahlung der Betrages für das Grundstück erfolgen kann. Die Übertragung muss durch einen notariellen Vertrag erfolgen. Sie werden dann allein im Grundbuch eingetragen.
Sie können vertragliche Regelungen treffen, die im Falle des Zugewinnausgleichs den Ausgleich regeln.
Das Problem, das aber bleibt, ist der 1/2 Miteigentumsanteil. Sie sind nicht Alleineigentümer und werden dieses auch nur, wenn Ihr Mann zustimmt.
Deswegen sollte man dann eine Regelung im Vertrag aufnehmen, wie damit im Falle der Trennung verfahren werden soll.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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vielen Dank für die rasche Antwort.
Das Meiste habe ich verstanden.
Den folgenden Passus aber leider nicht. Können Sie mir den noch mal genauer erläutern?
"Da beide Miteigentümer sind, müsste Ihr Mann Ihnen seinen Anteil übertragen, was gegen Zahlung der Betrages für das Grundstück erfolgen kann. Die Übertragung muss durch einen notariellen Vertrag erfolgen. Sie werden dann allein im Grundbuch eingetragen."
Wenn es jetzt zu einer Trennung käme, dann hätte ich ja eigentlich keinen Zugewinn gemacht, oder? Nur mein Mann, da er nun das "halbe Haus" besitzt. Dann müsste er mir die Hälfte davon auszahlen. Richtig?
Der Wert unseres Hause würde dann geschätzt werden, richtig?
Das große Problem ist allerdings, dass wir das aktuelle Haus 12 Jahre lang nicht verkaufen dürfen, da wir es in Bayern im Einheimischenmodell erworben haben und das notariell so fest gelegt wurde. Wir haben dafür einen günstigeren Grundstückspreis bekommen.
Wenn derjenige, der den anderen auszahlen muss (das wäre mein Mann, wen ich richtig gerechnet habe, da er am Anfang der Ehe nur 70.000€ Bargeld hatte; der Rest, den er für den Grundstückskauf verwendet hat, stammt von der Oma und ist während der Ehe eingeflossen; er hat jetzt aber viel mehr, da er ja die Hälfte des Hauses mit besitzt) keine Barmittel hat, was passiert denn dann??
Eine notarielle Regelung wäre sehr sinnvoll, oder?
Wer kann mich hier beraten, wie man was am besten notariell fest hält??
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
nach Ihrer Darstellung dürften Sie einen Anspruch auf Zugewinn im Falle der Trennung haben. Allerdings wird dieses genau zu berechnen sein.
Wenn Sie den 1/2 Miteigentumsanteil des Mannes übernehmen wollen, wären Sie gehalten, diesem dafür einen Ausgleich zu zahlen.
Ihr Mann erhält dann aus der Übertragung einen Betrag.
Wie hoch dieser Geldbetrag sein wird, ist zu verhandeln, denn in diese Verhandlung kann man den möglichen Zugewinn mit einfließen lassen, den der Mann Ihnen im Rahmen des Zugewinns zu zahlen hätte.
Der von Ihnen zu zahlende Geldbetrag für die Übertragung müsste dann entsprechend angepasst und reduziert werden.
Genaue Beträge setzen aber auch eine genaue Berechnung voraus.
Diese Berechnung sollten Sie durch einen Anwalt durchführen lassen, der Sie dann auch beraten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle