Grundschuld vorzeitig ablösen und löschen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schröter,
ich möchte eine Grundschuld vorzeitig ablösen.
Eine Hypothek von 35000 € ist noch mit 6000 € belastet.
Der Vertrag wurde am im Februar 2010 abgeschlossen und endet im April 2020.
Da ich meinen Besitz meinen Sohn übergebe hat er durch die Grundschuld, bei einem geplanten Umbau, erhebliche Nachteile. Die Bank verweigert eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Thier
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Herr Thier,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Durch die Rückzahlung des Darlehens wird die Grundschuld in Höhe des nicht benötigten Teils zur Eigentümergrundschuld. Insweit bestünde die Möglichkeit die Grundschuld aufzuteilen, so dass die betreffende Bank lediglich eine Grundschuld über EUR 6.000,- dann hält. Dies ist aber aus Kostengründen nicht praktikabel.
2. Die vorzeitige Kündigung eines Darlehensvertrages und damit die Löschung des zugrunde liegenden Grundpfandrechtes bedarf des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher wichtiger Grund ist der Verkauf oder die Übertragung der Immobilie oder die Aufnahme eines höheren Darlehens.
3. Soweit sich die Bank hier weigert, eine Ablösung vorzunehmen und Sie keine gerichtliche Klärung anstreben, besteht die Möglichkeit eine Ersatzsicherheit zu stellen. D.h. Sie könnten einen Betrag von EUR 6.000,- auf ein Sparkonto anlegen und dann die Freigabe der Grundschuld verlangen. Zwar erhalten Sie derzeit keine oder nur geringe Zinsen auf Spareinlagen, dies ist aber aus meiner Sicht der schnellste Weg um das Grundpfandrecht frei zu bekommen.
4. Im weiteren sollten Sie prüfen, inwieweit Sondertilgungen bei dem Darlehen möglich sind, die Sie vornehmen können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Rückfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Gerne wieder.