Grundbucheintrag Löschen
Fragestellung
Guten morgen Frau Hülsemann,
es wurden bereits unzählige Rechtsanwälte konsultiert, jedoch hat keiner die passende Lösung. Desshalb sind Sie die letze Lösung. Es geht darum einen Grundbucheintrag löschen zu lassen. Es geht um ein Haus. Es sind keine Ersatzerben eingetragen, der Vorerbe wird keine Kinder zeugen, noch hat er welche und war verheiratet und wird geschieden.
Gibt es eine Möglichkeit eidesstattlich zu beglaubigen, dass er a) nicht mehr heiratet, b) keine Kinder mehr zeugen wird um diesen Eintrag löschen zu können. Der Eintrag lautet: Nacherbfolge ist angeordnet: Nacherben des...sind, die ehelichen Abkömmlinge des Vorerben, der Nacherbfall tritt ein beim Tode des Vorerben.
Das Haus soll verkauft werden, aber mit diesem Eintrag unmöglich. Ansonsten ist im Erbvertrag kein Passus den man irgendwie drehen kann.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort.
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Antwort von Rechtsanwältin Martina Hülsemann
Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Rechtsberatung.
Die von Ihnen angedachte Eidesstattliche Beglaubigung ist nicht geeignet, den Grundbucheintrag löschen zu lassen. Eine bindende Verpflichtung nicht zu heiraten und keine Kinder zu zeugen ist nicht möglich.
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