Gründung im Nebenerwerb - Finanzierung durch Beratung für aktuellen Arbeitgeber
Fragestellung
Guten Tag,
im Zuge meiner weiteren beruflichen Entwicklung bin ich an einem Punkt angekommen an denen es Sinn macht mit dem Arbeitgeber über ein individuelles Paket zu sprechen. Ich möchte vorab feststellen, dass ich zu meinem Geschäftsführer eine sehr enge und gute Beziehung pflege und dieser vermutlich allen denkbaren, natürlich legalen, Modellen mit Offenheit entgegenkommen wird.
Aktuelle Situation:
* Ich arbeite festangestellt, unbefristet und 40 Stunden pro Woche.
* Ich habe den besten Job der Welt, bin aber nicht zu einhundert Prozent glücklich. Mir fehlt Unternehmertum und „meine eigene Firma"
* Ich habe eine variable Vergütung und einen Firmenwagen als Zusatzbezüge
Gedankengänge:
* Ich würde gerne auf 32 Stunden pro Woche reduzieren und somit einen Tag in der Woche Zeit für ausschließlich meine unternehmerische Tätigkeit haben (Branchen und Tätigkeiten meiner Unternehmung und meines Arbeitgebers entsprechen sich in keiner Weise )
* Ich würde eine GmbH gründen und das Vorhaben meines Geschäftspartners und mir zunächst mit Eigenmitteln finanzieren wollen. Hierzu zählen folgende, denkbare Taktiken:
* Erspartes Geld in die GmbH einzahlen
* Auf die variable Vergütung für 2018 verzichten und ein Projekt meiner vielen Dinge die ich zur Zeit in unbezahlten Überstunden ableiste in Rechnung zu stellen.
* Zukünftig auf variable Vergütung (oder sogar noch mehr) verzichten und einen Rahmenvertrag mit dem AG schaffen der Zusatzleistungen (z.B. ein Projekt welches über die 32 Wochenstunden hinausgeht und klar zu trennen ist) separat verrechnet. Meine Beratungsleistung würde durch die Gesellschaft abgewickelt werden
* Vorteil für mich: Ich muss nicht auf etwa 40% Abgaben verzichten und erhalte netto nur 60% meiner variablen Ansprüche sondern ich erhalte den 100%-Bruttowert und kann damit alles Geld vollumfänglich in meine eigene Firma investieren
* Vorteil für AG: Er muss ebenfalls auf den „Brutto“-Wert keine weiteren Abgaben iHv von rund 20% entrichten und spart sich somit ebenfalls Geld.
Frage
* Ganz grundsätzlich: Ist dieses Gedankenmodell legal? Wenn nicht - wie könnte man sich diesem Thema annähern?
* Ist das Thema „Scheinselbstständigkeit“ vom Tisch, da das Kerngeschäft von dieser „sonstigen Beratung“ abweicht?
* Betreiben mein Arbeitgeber und ich Steuerhinterziehung, da wir letztlich weniger Abgaben entrichten?
Vielen lieben Dank bereits im voraus!
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
ich habe es so verstanden, dass Sie zusammen mit einer weiteren Person eine GmbH gründen. Ich gehe davon aus, dass Sie beide jeweils 50% der Anteile daran haben. Dadurch minimiert sich schon mal das Risiko der Scheinselbständigkeit. Aber alleine dadurch ist dieses noch nicht gebannt. So lange Sie und Ihr Mitgesellschafter ausschließlich für Ihren AG tätig sind und auch keine weiteren eigenen Angestellten in Ihrer GmbH haben, droht die Scheinselbständigkeit. Allerdings trägt das Hauptrisiko immer der Auftraggeber. Also Ihr AG.
Wichtig ist die von Ihnen erwähnte Tatsache, dass mögliche Rechnungen Ihrer GmbH an Ihren AG keine Leistungen abrechnen, welche Sie Üblicherweise im Rahmen Ihrer Angestelltentätigkeit erbringen! Ansonsten könnte dies als Arbeitslohn gewertet werden und Ihr Ziel, die Sozialabgaben zu sparen läuft ins Leere.
Wenn Sie Ihre Vergütungsvereinbarung anpassen und im Gegenzug Leistungen erbringen/abrechnen, welche wie oben beschrieben nichts mit Ihrer sonstigen Tätigkeit zu tun haben, dann ist das in Ordnung. Voraussetzung sollte sein, dass Ihr AG auch einen tatsächlichen Bedarf an diesen Leistungen hat.
Hat Ihre GmbH weitere Kunden, erübrigt sich eine Scheinselbständigkeit. Hat Ihre GmbH mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ebenso.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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Ralph Arens
Steuerberater
ich habe die Deadline um 24 Stunden verschoben und freue mich auf Ihre Nachricht.
Viele Grüße,
Robert Hollerbach