Google Rezension
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor einiger Zeit eine Personalagentur negativ bewertet. Der Bewertung ging ein schriftlicher, sowie telefonischer Kontakt voraus.
Vor wenigen Tagen erhielt ich in dieser Sache ein Anwaltsschreiben worin meine Angaben als nicht den Tatsachen entsprechend und somit als Schmähkritik gewertet werden. Dies kann ich anhand dem angefügten Dokumenten (siehe Datei: "Email v Fr. Koban") widerlegen. Aus dem Auszug der Emailkorrespondenz geht eindeutig hervor, dass ich mein Zitat: ".....das Nervt...." aus meiner Bewertung belegen kann, aus meiner Sicht sind die Forderungen von Frau Koban haltlos, da die Darstellung meiner Bewertung entweder auf meinem subjektiven Empfinden beruhen und/ oder anhand des Schriftverkehrs belegbar sind.
Ich bitte Sie in dieser Sache um Ihre fachliche Einschätzung und ein kurzes Statement wie ich mich in diser Sache verhalten soll. Ist der Angelegenheit genüge getan dem gegnerischen Anwalt mittels der Email zu beweisen, dass Frau Koban sich in der Tat mir gegenüber so geäußert hat und kann ich, im Falle, dass ich im recht bin, die hier entstandenen Kosten geltend machen ?
Mit freundlichen Grüßen,
M. E.
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ich habe die hier hochgeladenen Dokumente in Augenschein genommen und zu der Auffassung gelangt, dass keine falsche Tatsachenbehauptung vorliegt.
Der E-Mail-Schriftverkehr spricht insoweit für Sie. Dies können Sie dem Anwalt der Gegenseite gegenüber auch dokumentieren.
Die Kosten, die hier für die Beratung aufgelaufen sind, können Sie allerdings nicht geltend machen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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